Geburt eines Kindes anzeigen durch Einrichtungen
Beschreibung
Wenn ein Kind in Ihrer Einrichtung geboren wurde, müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt anzeigen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort, an dem das Kind geboren wurde.
Zeigen Sie die Geburt dem Standesamt binnen einer Woche an. Bei einem totgeborenen Kind zeigen Sie die Geburt spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag an.
Sie können die Geburt schriftlich oder elektronisch anzeigen.
Online-Dienst
Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen
Beschreibung
Online erledigen
- Digitale Geburtsanzeige durch EinrichtungenDer Dienst dient einer Klinik oder einem Geburtshaus zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12 Uhr, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte einen Termin unter geburten@hamburg-nord.hamburg.de! Für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen müssen immer vorab Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
ST2 Standesamt Hamburg-Nord
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 115
Fax: +49 40 4279-04840
E-Mail: geburten@hamburg-nord.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Vorkasse in bar über die Geburtsklinik (außer bei Geburten im Asklepios-Krankenhaus Barmbek) oder durch Nachweis der Überweisung,<br /> EC-Karte. Barzahlung im Standesamt nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119 oder die 42804-2266
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2097oder 4 28 04-2024
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2117 oder 4 28 04-2586
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2473
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12, offene Sprechstunde ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 8-12 Uhr offene Sprechstunde, ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung
Kontaktperson
2044 ST1
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 81-2044
Fax: +49 40 427 90-5995
E-Mail: geburten@wandsbek.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Keine Bezahlung mit Verrechnungsscheck möglich!
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-13 Uhr (mit Wartezeit).
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung.
Kontaktperson
E - ST 2 Neugeburt Bodenbb
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2041
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de
E - ST 2 Neugeburt Plock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-2735
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de
E - ST 2 Geburt Pecoraro
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 01-3745
Fax: +49 40 427 90-3144
E-Mail: geburten@eimsbuettel.hamburg.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angaben zu Mutter und Kind
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__20.html
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__10.html
§ 18 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html
§ 21 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__21.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.
Fristen
Ist das Kind tot geboren worden, müssen Sie die Geburtsanzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt einreichen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024
Stichwörter
Geburtsanmeldungen