Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Geburt eines Kindes anzeigen durch Einrichtungen

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt melden.

    Beschreibung

    Bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, ist die Einrichtung zur Anzeige der Geburt verpflichtet.
    Wenn ein Kind in Ihrer Einrichtung geboren wurde, müssen Sie dies dem zuständigen Standesamt anzeigen. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach dem Ort, an dem das Kind geboren wurde.
    Zeigen Sie die Geburt dem Standesamt binnen einer Woche an. Bei einem totgeborenen Kind zeigen Sie die Geburt spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag an.
    Sie können die Geburt schriftlich oder elektronisch anzeigen.

    Online-Dienst

    Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen

    ID: S100002_S1000020040000000220

    Beschreibung

    Der Dienst dient einer Klinik oder einem Geburtshaus zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.

    Online erledigen

    • Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen
      Der Dienst dient einer Klinik oder einem Geburtshaus zum Anzeigen von Geburten an das zuständige Standesamt. Dazu wird aus dem Dienst heraus ein PDF-Dokument erzeugt, dieses Dokument wird signiert und dann an das zuständige Standesamt elektronisch übermittelt.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Bezirksamt Harburg

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    In den Dienststellen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Dies gilt sowohl für unsere Kundinnen und Kunden als auch für unsere Mitarbeitenden. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Anderer.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung

    Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.      

    Weitere Informationen


    Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Beurkundung von Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Di 8-12 Uhr, offene Sprechstunde, eine persönliche Antragsstellung ist möglich. Für Vorsprachen außerhalb dieser Zeit vereinbaren Sie bitte einen Termin unter geburten@hamburg-nord.hamburg.de! Für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Namenserteilungen müssen immer vorab Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Vorkasse in bar &uuml;ber die Geburtsklinik (au&szlig;er bei Geburten im Asklepios-Krankenhaus Barmbek) oder durch Nachweis der &Uuml;berweisung,<br /> EC-Karte. Barzahlung im Standesamt nur in Ausnahmef&auml;llen

    Weitere Informationen

    Für Geburten
    Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119 oder die 42804-2266
    im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2097oder 4 28 04-2024
    im UKE wählen Sie die 4 28 04-2117 oder 4 28 04-2586
    im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2473

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 3

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen finden ab dem 19.11.2024 ausschließlich auf Terminbasis statt. Die Mitarbeitenden informieren die Kundschaft über den Termin schriftlich oder telefonisch. Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Termin, wenn sich aus einer vorherigen Kontaktaufnahme oder Beratung die Notwendigkeit ergibt. Zudem ist es möglich, dass die Aktenlage ein persönliches Erscheinen aufzeigt.

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Vorkasse:&nbsp;Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben f&uuml;r die &Uuml;berweisung.<br /> Nur f&uuml;r Gro&szlig;- und/oder Dauerkunden und Bestatter&nbsp;ist auch Zahlung per Rechnung m&ouml;glich.

    Weitere Informationen

    Für den Bereich Wilhelmsburg gilt: Für standesamtlich eingetragene Ereignisse vor dem 01.03.08 erhalten Sie die Urkunden beim Standesamt Harburg. Ab dem 01.03.08 ist das Standesamt Hamburg-Mitte der richtige Ansprechpartner.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Erstbeurkundungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 60

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Di 8-12 Uhr offene Sprechstunde, ansonsten nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Keine Bezahlung mit Verrechnungsscheck m&ouml;glich!

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Beschreibung

    Bezirksamt Bergedorf - Heiraten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gräpelweg 8

    21029 Hamburg

    S2/RE1 Bergedorf, weiter mit den Bussen 135/225/228/235/332/8810/8890 bis Mohnhof

    Öffnungszeiten

    Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz der Republik 1

    22765 Hamburg

    S1/S2/S3/RE6/RB71 Altona, Busse 1/2/15/16/20/25/30/111/112/115/150/183/250/288 Bf. Altona, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-12 Uhr (mit Wartezeit). Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grindelberg 62-66

    20144 Hamburg

    U3/Bus 5 Hoheluftbrücke, Busse X35/4/5/15 Bezirksamt Eimsbüttel

    Öffnungszeiten

    Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Bargeldzahlung

    Weitere Informationen

    Für Vaterschaftsanerkennungen muss ein Termin vereinbart werden. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass im Standesamt nur Vaterschaftsanerkennungen im Zusammenhang mit Geburtsbeurkundungen ausgestellt werden. Ansonsten ist das Jugendamt zuständig.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angaben zu Mutter und Kind

    Voraussetzungen

    Das Kind, dessen Geburt beim zuständigen Standesamt angezeigt werden soll, wurde in Ihrer Einrichtung geboren.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 20 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__20.html
    § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__10.html
    § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__18.html
    § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__21.html  

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie können die Geburt des Kindes schriftlich oder elektronisch anzeigen.  Nutzen Sie zur elektronischen Anzeige den Online-Dienst "Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen". 
    Reichen Sie die Geburtsanzeige beim zuständigen Standesamt ein.
    Das Standesamt prüft Ihre Angaben und Unterlagen. Gegebenenfalls fordert das Standesamt weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen nach.
    Das Standesamt verzeichnet die Geburt im Geburtsregister.

    Fristen

    Zeigen Sie die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt an. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
    Ist das Kind tot geboren worden, müssen Sie die Geburtsanzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt einreichen.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise der Eltern erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Geburtsanmeldungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en