Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Gebäudes Bestätigung

    Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch melden

    Wenn Sie in Ihrem Gebäude eine Heizungsanlage einbauen oder austauschen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien decken und dies der zuständigen Stelle nachweisen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes dessen Heizungsanlage austauschen oder nachträglich einbauen lassen wollen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken. Sie müssen der zuständigen Stelle nachweisen, dass Ihre Heizungsanlage dieser Vorgabe entspricht.

    Online-Dienst

    Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch

    ID: S100002_S1000020040000000207

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des § 17 Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) erfüllen.
    Diese Meldung können abgeben:
    • Eigentümerin oder Eigentümer,
    • beauftragte Verwaltungsgesellschaften 
    • beauftragte Sachkundige.

    Online erledigen

    • Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch
      Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des § 17 Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) erfüllen.
      Diese Meldung können abgeben:
      • Eigentümerin oder Eigentümer,
      • beauftragte Verwaltungsgesellschaften 
      • beauftragte Sachkundige.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik

    Ansprechpartner

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik)

    Aktuelles

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik

    Beschreibung

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenfelder Straße 19

    21109 Hamburg

    S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Installationsbescheinigung einer Sachkundigenorganisation
    • Die letztjährliche Rechnung über den Kauf von
      • Biomethan
      • Bioöl

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes
      • Alternativ: Der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin hat Sie als Vertretung einer Verwaltungsgesellschaft oder Sachkundige beziehungsweise Sachkundiger mit der Erstattung der Meldung beauftragt.
    • Das Gebäude wurde vor dem 01.01.2009 errichtet
    • Sie haben an diesem Gebäude nach dem 30.06.2021 einen Austausch oder Einbau der Heizungsanlage vorgenommen oder werden diesen zukünftig vornehmen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
    www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P17

    Rechtsbehelf

    Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihre Meldung schriftlich oder mit dem Online-Dienst ein.
      • Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, werden automatisch die in Ihrem konkreten Fall notwendigen Unterlagen benannt. Zudem stehen Ihnen dort Berechnungshilfen bereit. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Diese Services können bei der schriftlichen Bearbeitung nicht geboten werden.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Sie erhalten eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Meldepflicht.

    Fristen

    Sie müssen die Meldung innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage bei der zuständigen Stelle abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    Im Online-Verfahren je nach Komplexität zwischen 20 und 40 Minuten Bearbeitungszeit durch Sie. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Die Bearbeitungszeit im schriftlichen Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Klimafreundliche Energie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en