Nachweis der Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eines Gebäudes Bestätigung
Nutzung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch melden
Wenn Sie in Ihrem Gebäude eine Heizungsanlage einbauen oder austauschen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anteil der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien decken und dies der zuständigen Stelle nachweisen.
Beschreibung
Wenn Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes dessen Heizungsanlage austauschen oder nachträglich einbauen lassen wollen, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs des Gebäudes durch erneuerbare Energien zu decken. Sie müssen der zuständigen Stelle nachweisen, dass Ihre Heizungsanlage dieser Vorgabe entspricht.
Online-Dienst
Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch
Beschreibung
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des § 17 Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) erfüllen.
Diese Meldung können abgeben:
Diese Meldung können abgeben:
- Eigentümerin oder Eigentümer,
- beauftragte Verwaltungsgesellschaften
- beauftragte Sachkundige.
Online erledigen
- Erneuerbare-Energien-Pflicht bei HeizungstauschMit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des § 17 Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) erfüllen.
Diese Meldung können abgeben:- Eigentümerin oder Eigentümer,
- beauftragte Verwaltungsgesellschaften
- beauftragte Sachkundige.
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik)
Aktuelles
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik
Beschreibung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Energierecht und städtische Energiepolitik
Adresse
Hausanschrift
S3/S5 Wilhelmsburg, Bus 13/151/152/154/156//155/252 Inselpark
Kontaktperson
Klimaschutzgesetz-Hamburg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 40-0
erforderliche Unterlagen
- Installationsbescheinigung einer Sachkundigenorganisation
- Die letztjährliche Rechnung über den Kauf von
- Biomethan
- Bioöl
Voraussetzungen
- Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Gebäudes
- Alternativ: Der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümerin hat Sie als Vertretung einer Verwaltungsgesellschaft oder Sachkundige beziehungsweise Sachkundiger mit der Erstattung der Meldung beauftragt.
- Das Gebäude wurde vor dem 01.01.2009 errichtet
- Sie haben an diesem Gebäude nach dem 30.06.2021 einen Austausch oder Einbau der Heizungsanlage vorgenommen oder werden diesen zukünftig vornehmen
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Hamburgisches Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P17
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V7P17
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Meldung schriftlich oder mit dem Online-Dienst ein.
- Wenn Sie den Online-Dienst nutzen, werden automatisch die in Ihrem konkreten Fall notwendigen Unterlagen benannt. Zudem stehen Ihnen dort Berechnungshilfen bereit. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Diese Services können bei der schriftlichen Bearbeitung nicht geboten werden.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Erfüllung Ihrer Meldepflicht.
Fristen
Sie müssen die Meldung innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage bei der zuständigen Stelle abgeben.
Bearbeitungsdauer
Im Online-Verfahren je nach Komplexität zwischen 20 und 40 Minuten Bearbeitungszeit durch Sie. Der Online-Dienst gibt Ihnen umgehend Auskunft darüber, ob Sie Ihre Meldepflicht erfüllt haben. Die Bearbeitungszeit im schriftlichen Verfahren kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.04.2023
Stichwörter
Klimafreundliche Energie