Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung

    Erlaubnis beantragen, eine Lotterie zu veranstalten oder zu vermitteln

    Um eine kleine Lotterie auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zu veranstalten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Für jegliche Veranstaltung oder Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ist im Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) eine Erlaubnis erforderlich.

    Der öffentliche Verkauf von Losen zur Verlosung von Geld- oder Sachpreisen außerhalb von Volksfesten ist ein Glücksspiel und somit grundsätzlich den staatlichen Lotteriegesellschaften (zum Beispiel: Lotto Hamburg, GKL) vorbehalten. Damit jedoch auch von anderen, wie zum Beispiel Privatpersonen oder Vereinen, mittels Veranstaltung einer Verlosung Einnahmen für gute Zwecke erwirtschaftet werden können, gibt es die sogenannte „Kleine Lotterie“ gemäß § 18 Glücksspielstaatsvertrag. Als Kleine Lotterien können unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Lotterien (Verlosung von Geldgewinnen) oder öffentliche Ausspielungen (Verlosung von Sachgewinnen oder geldwerten Dienstleistungen) genehmigt werden.

    Online-Dienst

    Veranstaltung Kleine Lotterie

    ID: S100002_S1000020040000000206

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola oder ähnlichem nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können zusätzlich die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung einreichen.

    Online erledigen

    • Veranstaltung Kleine Lotterie
      Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola oder ähnlichem nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können zusätzlich die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung einreichen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    A2 (A2)

    Aktuelles

    A2

    Beschreibung

    A2

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniswall 4

    20095 Hamburg

    U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Informationen zum Veranstaltenden und Empfängerin / Empfänger des Reinertrages (Name, Anschrift, E-Mail, vertretungsbefugte Person)
    • Angaben zu Geld- und Sachpreisen und deren ungefähren Wert
    • Anzahl der Lose und Lospreis in Euro
    • Kosten der Verlosung für den Veranstalter

    Voraussetzungen

    • Die Lotterie wird nur auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg abgehalten.
    • Das Spielkapital darf 40.000 Euro nicht übersteigen. Das Spielkapital errechnet sich aus der Anzahl der Lose multipliziert mit dem Verkaufspreis eines Loses. Mindestens 25 % des Spielkapitals müssen in Form von Lotteriegewinnen ausgespielt werden.
    • Der Reinertrag muss unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

    §§ 3, 9, 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (HmbGlüStVAG)

    Verfahrensablauf

    Ein Genehmigungsantrag kann schriftlich oder online gestellt werden.

    schriftlicher Ablauf:
    • Es ist das Formular "Antrag auf Genehmigung einer kleinen Lotterie" zu verwenden und auszufüllen. Danach muss der Antrag postalisch oder per Mail an die Behörde übermittelt werden.
    • Nach Eingang erfolgt eine formelle Prüfung. Sollte der Antrag unvollständig sein, werden Sie kontaktiert und um Nachbesserung gebeten.
    • Danach erfolgt die fachliche Prüfung. Der Antrag kann genehmigt, genehmigt mit Auflagen oder abgelehnt werden.

    Online Dienst
    • Der Online Dienst kann über das Hamburger Service Portal aufgerufen werden. Sie müssen alle notwendigen Angaben im Dienst tätigen und den Antrag absenden. Dieser wird dann automatisch an die zuständige Stelle übermittelt.
    • Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf.

    Fristen

    Mindestens eine Woche vor der Durchführung der Veranstaltung muss der Genehmigungsantrag gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Es kann länger dauern, falls der Antrag unvollständig ist oder sich im Rahmen der Bearbeitung noch Fragen ergeben.

    Kosten

    Die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer kleinen Lotterie ist gebührenfrei, wenn der Veranstalter nach dem Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung eingestuft ist.

    In allen übrigen Fällen fällt für die Genehmigung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In der Regel ist der Behörde für Inneres und Sport innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Kleinen Lotterie die Verwendung des Reinertrages nachzuweisen. Dies ist zum Beispiel durch das Einreichen einer Auflistung oder von Kontoauszügen möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en