Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung
Lotterie Erlaubnis beantragen
Um eine Lotterie zu veranstalten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Beschreibung
Der öffentliche Verkauf von Losen zur Verlosung von Geld- oder Sachpreisen außerhalb von Volksfesten ist ein Glücksspiel und somit grundsätzlich den staatlichen Lotteriegesellschaften (zum Beispiel Lotto Hamburg, Gemeinsame Klassenlotterie der Länder GKL) vorbehalten.
Damit zum Beispiel auch Privatpersonen oder Vereine, mittels Veranstaltung einer Verlosung, Einnahmen für gute Zwecke erwirtschaftet werden können, gibt es die sogenannte „Kleine Lotterie“. Als Kleine Lotterien können Verlosungen von Geldgewinnen, Sachgewinnen oder geldwerten Dienstleistungen vorgenommen werden.
Wenn Sie eine Kleine Lotterie durchführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.
Damit zum Beispiel auch Privatpersonen oder Vereine, mittels Veranstaltung einer Verlosung, Einnahmen für gute Zwecke erwirtschaftet werden können, gibt es die sogenannte „Kleine Lotterie“. Als Kleine Lotterien können Verlosungen von Geldgewinnen, Sachgewinnen oder geldwerten Dienstleistungen vorgenommen werden.
Wenn Sie eine Kleine Lotterie durchführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Dienst
Veranstaltung Kleine Lotterie
Beschreibung
Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola oder ähnlichem nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können zusätzlich die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung einreichen.
Online erledigen
- Veranstaltung Kleine LotterieMit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola oder ähnlichem nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können zusätzlich die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung einreichen.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Inneres und Sport
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Informationen zur veranstaltenden Person (Name, Anschrift, E-Mail, vertretungsbefugte Person)
- Informationen zu Empfängerinnen und Empfängern des Reinertrages (Name, Anschrift, E-Mail, vertretungsbefugte Person)
- Angaben zu Geld- und Sachpreisen und deren ungefährem Wert
- Anzahl der Lose
- Preis pro Los in Euro
- Kosten der Verlosung für die veranstaltende Person
Voraussetzungen
- Ihre Kleine Lotterie ist räumlich begrenzt (hier: sie wird nur auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben)
- Das Spielkapital Ihrer Kleinen Lotterie übersteigt nicht 40.000,00 EUR.
- Das Spielkapital errechnet sich aus der Anzahl der Lose multipliziert mit dem Verkaufspreis eines Loses.
- Mindestens 25 % Ihres Spielkapitals werden in Form von Lotteriegewinnen ausgespielt.
- Sie nutzen den Reinertrag unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke.
Rechtsgrundlage(n)
§ 18 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP18
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP18
§§ 3, 9, 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (HmbGlüStVAG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BC%C3%84ndStVtrAGHArahmen
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Nach Abschluss der Prüfung und erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Gegebenenfalls werden Ihnen Auflagen erteilt. Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie Ihre Erlaubnis auf dem Postweg. Wenn Sie Ihren Antrag online gestellt haben, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid direkt über Ihr Servicekonto.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens eine Woche vor der Durchführung der Veranstaltung ein.
Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Kleinen Lotterie müssen Sie die zweckgemäße Verwendung des Reinertrages nachweisen (zum Beispiel durch Einreichen einer Auflistung oder Kontoauszügen).
Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Kleinen Lotterie müssen Sie die zweckgemäße Verwendung des Reinertrages nachweisen (zum Beispiel durch Einreichen einer Auflistung oder Kontoauszügen).
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Es kann länger dauern, falls der Antrag unvollständig ist oder sich im Rahmen der Bearbeitung noch Fragen ergeben.
Kosten
Die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer kleinen Lotterie ist gebührenfrei, wenn der Veranstalter nach dem Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung eingestuft ist. In allen übrigen Fällen fällt für die Genehmigung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Besonderheiten
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde