Glücksspiel veranstalten und vermitteln Erlaubnis Lotterie, Ausspielung

    Lotterie Erlaubnis beantragen

    Um eine Lotterie zu veranstalten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Der öffentliche Verkauf von Losen zur Verlosung von Geld- oder Sachpreisen außerhalb von Volksfesten ist ein Glücksspiel und somit grundsätzlich den staatlichen Lotteriegesellschaften (zum Beispiel Lotto Hamburg, Gemeinsame Klassenlotterie der Länder GKL) vorbehalten.

    Damit zum Beispiel auch Privatpersonen oder Vereine, mittels Veranstaltung einer Verlosung, Einnahmen für gute Zwecke erwirtschaftet werden können, gibt es die sogenannte „Kleine Lotterie“. Als Kleine Lotterien können Verlosungen von Geldgewinnen, Sachgewinnen oder geldwerten Dienstleistungen vorgenommen werden. 

    Wenn Sie eine Kleine Lotterie durchführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie müssen die Erlaubnis vorab bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    Veranstaltung Kleine Lotterie

    ID: S100002_S1000020040000000206

    Beschreibung

    Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola oder ähnlichem nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können zusätzlich die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung einreichen.

    Online erledigen

    • Veranstaltung Kleine Lotterie
      Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola oder ähnlichem nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können zusätzlich die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung einreichen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport

    Ansprechpartner

    A2 (A2)

    Aktuelles

    A2

    Beschreibung

    A2

    Adresse

    Hausanschrift

    Johanniswall 4

    20095 Hamburg

    U1/Busse 2/3/16/X35/112 Steinstraße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Informationen zur veranstaltenden Person (Name, Anschrift, E-Mail, vertretungsbefugte Person)
    • Informationen zu Empfängerinnen und Empfängern des Reinertrages (Name, Anschrift, E-Mail, vertretungsbefugte Person)
    • Angaben zu Geld- und Sachpreisen und deren ungefährem Wert
    • Anzahl der Lose
    • Preis pro Los in Euro
    • Kosten der Verlosung für die veranstaltende Person

    Voraussetzungen

    • Ihre Kleine Lotterie ist räumlich begrenzt (hier: sie wird nur auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben)
    • Das Spielkapital Ihrer Kleinen Lotterie übersteigt nicht 40.000,00 EUR.
      • Das Spielkapital errechnet sich aus der Anzahl der Lose multipliziert mit dem Verkaufspreis eines Loses.
    • Mindestens 25 % Ihres Spielkapitals werden in Form von Lotteriegewinnen ausgespielt.
    • Sie nutzen den Reinertrag unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BCStVtrHA2021pP18

    §§ 3, 9, 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 (HmbGlüStVAG)
    https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-Gl%C3%BC%C3%84ndStVtrAGHArahmen

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle ein und fügen die notwendigen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Nach Abschluss der Prüfung und erhalten Sie einen Erlaubnisbescheid. Gegebenenfalls werden Ihnen Auflagen erteilt. Wenn Sie Ihren Antrag schriftlich gestellt haben, erhalten Sie Ihre Erlaubnis auf dem Postweg. Wenn Sie Ihren Antrag online gestellt haben, erhalten Sie den Erlaubnisbescheid direkt über Ihr Servicekonto.

    Fristen

    Reichen Sie Ihren Antrag mindestens eine Woche vor der Durchführung der Veranstaltung ein.

    Innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss der Kleinen Lotterie müssen Sie die zweckgemäße Verwendung des Reinertrages nachweisen (zum Beispiel durch Einreichen einer Auflistung oder Kontoauszügen).

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Es kann länger dauern, falls der Antrag unvollständig ist oder sich im Rahmen der Bearbeitung noch Fragen ergeben.

    Kosten

    Die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung einer kleinen Lotterie ist gebührenfrei, wenn der Veranstalter nach dem Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung eingestuft ist. In allen übrigen Fällen fällt für die Genehmigung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en