Registrierung von Praxisanleiterinnen und -anleitern für die Pflege
Als Ausbildungsstelle für Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner müssen Sie Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren.
Beschreibung
Wenn Sie eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann ausbilden, müssen Sie hier Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren und die Qualifikationsnachweise hochladen, damit diese als Praxisanleitung gemäß Pflegeberufegesetz tätig sein können und die praktische Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung als Fachprüfer:innen abnehmen dürfen.
Der Arbeitgeber muss jeweils die Stammdaten der Praxisanleiterin oder des -anleiters angeben sowie Daten zur Arbeit und Weiterbildung als Praxisanleiterin bzw. -anleiters. Weiterhin müssen sie den einmaligen Nachweis über die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter hochladen.
Zudem ist der jährliche Nachweis über die Fortbildung von 24 Stunden im Folgejahr bis zum 31.01. hochzuladen.
Der Arbeitgeber muss jeweils die Stammdaten der Praxisanleiterin oder des -anleiters angeben sowie Daten zur Arbeit und Weiterbildung als Praxisanleiterin bzw. -anleiters. Weiterhin müssen sie den einmaligen Nachweis über die Weiterbildung als Praxisanleiterin oder -anleiter hochladen.
Zudem ist der jährliche Nachweis über die Fortbildung von 24 Stunden im Folgejahr bis zum 31.01. hochzuladen.
Online-Dienst
Registrierung Praxisanleitung Pflege
Beschreibung
Wenn Sie eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann ausbilden, müssen Sie hier Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren und die Qualifikationsnachweise hochladen, damit diese als Praxisanleitung gemäß Pflegeberufegesetz tätig sein können und die praktische Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung als Fachprüfer:innen abnehmen dürfen.
Online erledigen
- Registrierung Praxisanleitung Pflege
Wenn Sie eine Pflegefachfrau oder einen Pflegefachmann ausbilden, müssen Sie hier Ihre Praxisanleiterinnen und -anleiter registrieren und die Qualifikationsnachweise hochladen, damit diese als Praxisanleitung gemäß Pflegeberufegesetz tätig sein können und die praktische Abschlussprüfung in der Pflegeausbildung als Fachprüfer:innen abnehmen dürfen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
Kontaktperson
DL SOZIALES Praxisanleitung Pflege
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 37-3104
E-Mail: registrierungpraxisanleitungpflege@soziales.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Stammdaten Praxisanleiterinnen und -anleiter
- Nachweis der Weiterbildung zur Praxisaneiterin bzw. zum Praxisanleiter
- Nachweis zur jährlichen Fortbildung für Praxisanleiterinnen bzw. Praxisanleiter
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine Ausbildungsstätte für Pflegefachfrauen / Pflegefachmänner.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pflaprv/__4.html
Rechtsbehelf
Kein
Verfahrensablauf
- Sie laden die Unterlagen im Online Dienst hoch
- Sie werden kontaktiert, sollten Unterlagen fehlerhaft sein
Fristen
- Nachweis jährlicher Fortbildung bis zum 31.01. des Folgejahres
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch registrierungpraxisanleitungpflege am 26.08.2024
Stichwörter
Pflege