Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen

    Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.

    Beschreibung

    Sie können als gewerbetreibende Person oder Unternehmen für Veranstaltungen wie:
    • Messen,
    • Ausstellungen
    • Volksfesten und
    • Märkten
    eine Teilnahme beantragen.
    Für die Beantragung gilt:
    • Sie können eine Teilnahmebestätigung nach der Gewerbeordnung beatragen.
    • Veranstaltende können die Teilnahme an Märkten in Art und Zweck des Marktes beschränken.
    • Sie sind bei der Teilnahme an diesen Märkten von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit.
    • Wenn Sie zum Kreis der Teilnehmenden einer festgesetzten Veranstaltung gehören, sind Sie teilnahmeberechtigt sofern keine sachlichen Gründe (Sachmangel) dagegensprechen. Ob Sie zu diesem Kreis gehören, geht aus der entsprechenden Festsetzung hervor.
    Tritt die öffentliche Verwaltung veranstaltend auf, so gilt die Marktfreiheit ebenfalls. Allerdings kann diese durch das Kommunalrecht (öffentliche Einrichtung) öffentlich-rechtliche Einschränkungen gegenüber den teilnehmenden vorgeben. Durch eine Marktordnung, welche öffentlich-rechtliche Verpflichtungen gegenüber den marktbeschickenden Personen auferlegen.

    Online-Dienst

    Standplatzbewerbung

    ID: S100002_S1000020040000000196

    Beschreibung

    Sie können sich mit diesem Online-Dienst auf hinterlegte festgesetzte und nicht festgesetzte Veranstaltungen bewerben.

    Online erledigen

    • Standplatzbewerbung
      Sie können sich mit diesem Online-Dienst auf hinterlegte festgesetzte und nicht festgesetzte Veranstaltungen bewerben.

    Zahlungsweise

    • Überweisung/Zahlschein

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Hamburger DOM, Hafengeburtstag, bezirkliche Märkte (Behörde für Wirtschaft und Innovation; Hamburger DOM, Hafengeburtstag, bezirkliche Märkte)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Hamburger DOM, Hafengeburtstag, bezirkliche Märkte

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation; Hamburger DOM, Hafengeburtstag, bezirkliche Märkte

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
    • Lichtbild des Geschäfts

    Voraussetzungen

    Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
    • Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
    • Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 70 Gewerbeordnung (GewO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__70.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen. Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.
    Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:
    • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular
    • Befüllen Sie den Antrag.
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid
    Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:
    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular.
    • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch. 
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
    • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch. 

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen
    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
    Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer.

    Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.
     

    Bearbeitungsdauer

    Dauer (bei Spanne): ca. 8 Wochen bis 1.5 Jahre
    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.

    Kosten

    Kostenart: variabel
    Kostenhöhe (variabel):  zu   Euro
    Bezeichnung der Kosten: Benutzungsgebühr
    Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein
     
    Bemerkung:
    Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Wirtschaftsordnung am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Spezialmarkt Genehmigungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en