Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgebende beantragen
Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Ihre schwerbehinderten Mitarbeiter zu erhalten oder neu zu schaffen.
Beschreibung
Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Ihre schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Angestellten beantragen. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:
- Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
- Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
- Beratung und Unterstützung
- Lohnkostenzuschüsse
- Prävention und Gesundheitsförderung
Online-Dienst
Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber
Beschreibung
Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.
Online erledigen
- Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an ArbeitgeberSie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen.
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt (Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Kontaktperson
DL SOZIALES 99015008017000
erforderliche Unterlagen
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
- Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
- Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
§ 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
- Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
- Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
- Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.
Fristen
Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.
Bearbeitungsdauer
circa 6 - 12 Wochen
Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern.
Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Integrationsamt am 07.06.2024
Stichwörter
Zuschüsse