Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende Bewilligung

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben für Arbeitgebende beantragen

    Als Unternehmen können Sie Zuschüsse oder eine Beratung erhalten, um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Ihre schwerbehinderten Mitarbeiter zu erhalten oder neu zu schaffen.

    Beschreibung

    Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin können sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für Ihre schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellte Angestellten beantragen. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben. Mögliche Leistungen sind zum Beispiel:   
    • Finanzielle Hilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
    • Finanzielle Hilfen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
    • Bereitstellung einer Arbeitsassistenz
    • Beratung und Unterstützung
    • Lohnkostenzuschüsse
    • Prävention und Gesundheitsförderung
    Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der von Ihnen benötigten Leistung festgelegt. 

    Online-Dienst

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber

    ID: S100002_S1000020040000000118

    Beschreibung

    Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen. 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt (Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides
    Je nach Art Ihres Anliegens können weitere Unterlagen notwendig sein. Sie werden im Antragsverfahren entsprechend informiert.

    Voraussetzungen

    • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
    • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen oder
    • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    § 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
    § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle nimmt bei Bedarf vorab Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu beraten. Die zuständige Stelle kann Sie anschließend bei der Beantragung unterstützen.

    Wenn Sie bereits wissen, welche Leistung Sie konkret beantragen möchten, können Sie auch ohne vorherige Beratung den Antrag einreichen. Die Beantragung kann online erfolgen.
    • Sie füllen das Antragsformular oder die Abfragemaske im Online-Portal aus.
    • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
    • Während der Prüfung Ihres Antrages durch die zuständige Stelle können verschiedene weitere Beteiligte mit Rückfragen auf Sie zukommen.
    • Gegebenenfalls sehen sich die verschiedenen Beteiligten Ihr Unternehmen vor Ort an.
    • Die Entscheidung über die Bewilligung Ihres Antrages wird Ihnen mit einem schriftlichen Bescheid per Post mitgeteilt.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vorab einreichen. Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder erbrachte Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 - 12 Wochen
    Im Einzelfall kann die Bearbeitung kürzer oder länger dauern. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen der Schwerbehindertenausweis beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid nicht vorliegt, kann auch Ihr Mitarbeiter beziehungsweise Ihre Mitarbeiterin, für die Sie die Leistung beantragen wollen, das Dokument an die zuständige Stelle senden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Integrationsamt am 07.06.2024

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Gebärdensprache

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en