Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende BewilligungOnline erledigen

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende

    Beschreibung

    Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können durch Unternehmen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragt werden. Die Leistungen dienen dazu, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen geschaffen werden oder erhalten bleiben.

    Gefördert werden: (Einzel-)Unternehmen Sie können diese finanziellen und beratenden Leistungen beantragen. Das zuständige Integrationsamt nimmt bei Bedarf oder auf Wunsch Kontakt mit Ihnen auf, um Sie zu den Leistungen zu beraten. Während der Antragsprüfung können verschiedene Beteiligte Kontakt aufnehmen. Unter anderem können sich bei Bedarf der Integrationsfachdienst und der technische Beratungsdienst an Sie wenden.

    Es ist möglich, aus zwei verschiedenen Optionen zu wählen.
    • Sie können eine Beratung anfragen, um zum Thema Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen durch das Ihnen zugeordnete Integrationsamt beraten zu werden.
    • Sie können einen Antrag stellen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder  sobald diese Anträge ergänzt worden sind folgende Leistungen direkt beantragen:
      • Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen
      • Behinderungsgerechte Einrichtung/Ausstattung von Arbeitsplätzen bzw. dem Arbeitsumfeld
      • Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits-/Ausbildungsplatzes
      • Berufsausbildung
      • Sonstige Maßnahmen zur behindertengerechten Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen) Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.

    Online-Dienst

    Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgeber

    ID: S100002_S1000020040000000118

    Beschreibung

    Sie können finanzielle oder beratende Unterstützung zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Angestellte beantragen. 

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt (Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 44 - Integrationsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 47

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bei jeder Leistung:
    • Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag)
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides

    Voraussetzungen

    • Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
    • Sie möchten Leistungen für eine schwerbehinderte oder ihr gleichgestellte Person beantragen.
    • Sie möchten eine Beratung zur Beschäftigung und/oder Unterstützung von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen anfragen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    § 185 Absatz 3 Nummer 2a Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26a.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26b Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26b.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2d Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 26c Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__26c.html
    § 185 Absatz 3 Nummer 2e Sozialgesetzbuch Neuntes Buch in Verbindung mit § 27 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__27.html
    § 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
    https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/__15.html

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch an Unternehmen erfolgt online:
    • Sie beschreiben das Anliegen.
    • Sie senden die Daten nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. -        Das Integrationsamt prüft den Antrag.
    • Für eine Beratung oder weitere Informationen nimmt das örtlich zuständige Integrationsamt Kontakt mit dem/der Antragstellenden auf.
    • Für weitere Anliegen können sich weitere Beteiligte wie der Psychosoziale Fachdienst oder der technische Beratungsdienst beim/bei der Antragstellenden melden.
    • Zur genauen Leistungsklärung führen die weiteren Beteiligten eventuell eine Begehung durch. Das Integrationsamt übersendet den Bescheid postalisch an den Antragstellenden.

    Fristen

    Der Antrag ist immer im Vorfeld der Beschaffung einer Leistung einzureichen. Rückwirkende Anträge für bereits beschaffte Hilfsmittel oder Leistungen können in der Regel nicht anerkannt werden.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen bis 12 Wochen Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer ist zum Beispiel abhängig von etwaigen Betriebsbesuchen, Einreichung weiterer benötigter Unterlagen und Ihrer Mitwirkung im Allgemeinen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Integrationsamt benötigt zur Antragsprüfung immer auch den Feststellungsbescheid des Menschen mit Behinderung. Sollte Ihnen dieser als Unternehmen nicht vorliegen, teilen Sie Ihrem/Ihrer Mitarbeitenden bitte mit, dass er/sie diesen zur Vervollständigung des Antrags an das Integrationsamt senden muss.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Integrationsamt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zuschüsse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en