Genossenschaftsregister Einsicht gewährenOnline erledigen

    Einsicht in das Genossenschaftsregister nehmen

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen über in Hamburg im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften suchen, können Sie Einsicht in das beim Registergericht des Amtsgerichts geführte Genossenschaftsregister nehmen. Das Genossenschaftsregister ist ein sogenanntes öffentliches Register und gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, der hier eingetragenen Rechtsträger. Die Eintragung auf dem Registerblatt enthält

    • Angaben zum Namen,
    • Gegenstand,
    • Vorstand samt dessen Vertretungsregelung,
    • etwaiger Prokuren sowie zur Nachschusspflicht und Änderungen des Statuts der jeweiligen Genossenschaften.

    Darüber hinaus kann Einsicht in die von den Genossenschaften zum Genossenschaftsregister eingereichten Dokumente, wie zum Beispiel das Statut (Satzung) oder Protokolle von Mitgliederversammlungen genommen werden.

    Online-Dienst

    Gemeinsames Registerportal der Länder

    ID: S100002_S1000020040000000186

    Beschreibung

    Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

    Online erledigen

    • Gemeinsames Registerportal der Länder
      Auf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Amtsgericht Hamburg

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)

    Aktuelles

    Amtsgericht Hamburg

    Beschreibung

    Amtsgericht Hamburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Sievekingplatz 1

    20355 Hamburg

    U2 Messehallen, Busse 3/X35/112 Johannes-Brahms-Platz, Busse 3/X35 Sievekingplatz

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    § 156 Absatz 1 Satz 1 GenG in Verbindung mit  § 9 Abs. 1  HGB ,  
    § 1 GenRegV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 HRV

    Verfahrensablauf

    Zur Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister steht Ihnen im Internet das gemeinsame Registerportal der Länder zur Verfügung. Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Genossenschaften zu suchen, detaillierte Informationen abzurufen und den Registerinhalt zudem als PDF-Dokument zu erhalten.
    Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).

    Fristen


    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Auskunft aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder erhalten Sie unmittelbar. 

    Kosten

    Informationen können kostenfrei online im Registerportal der Länder eingeholt werden.
    Eine beglaubigte Abschrift ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en