Einsicht in das Genossenschaftsregister nehmen
Beschreibung
Wenn Sie Informationen über in Hamburg im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften suchen, können Sie Einsicht in das beim Registergericht des Amtsgerichts geführte Genossenschaftsregister nehmen. Das Genossenschaftsregister ist ein sogenanntes öffentliches Register und gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, der hier eingetragenen Rechtsträger. Die Eintragung auf dem Registerblatt enthält
- Angaben zum Namen,
- Gegenstand,
- Vorstand samt dessen Vertretungsregelung,
- etwaiger Prokuren sowie zur Nachschusspflicht und Änderungen des Statuts der jeweiligen Genossenschaften.
Darüber hinaus kann Einsicht in die von den Genossenschaften zum Genossenschaftsregister eingereichten Dokumente, wie zum Beispiel das Statut (Satzung) oder Protokolle von Mitgliederversammlungen genommen werden.
Online-Dienst
Gemeinsames Registerportal der Länder
Beschreibung
Online erledigen
- Gemeinsames Registerportal der LänderAuf dieser Seite finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie die Vereinsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Amtsgericht Hamburg (Amtsgericht Hamburg)
Aktuelles
Amtsgericht Hamburg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 GenRegV in Verbindung mit § 10 Abs. 1 HRV
Verfahrensablauf
Darüber hinaus können Sie das Genossenschaftsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im zuständigen Registergericht einsehen und dort bei Bedarf eine beglaubigte Abschrift erhalten (gebührenpflichtig).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Eine beglaubigte Abschrift ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde