Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin beantragen
Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Zahnarztes beziehungsweise der Zahnärztin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung: die Approbation.
Beschreibung
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin sind Sie berechtigt, den Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
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- Berufserlaubnisse, Prüfungen und ApprobationenAnmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16 Uhr
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo-Di 9-12, Do 13-16
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
- gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
- tabellarischer Lebenslauf
- Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
- Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtsgrundlage(n)
https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__2.html
§ 83 Approbationsordnung für Zahnärzte
https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__83.html
§ 84 Approbationsordnung für Zahnärzte
https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__84.html
Rechtsbehelf
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen binnen eines Monat den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen fehlen.
- Die zuständige Stelle prüft die Approbationsvoraussetzungen.
- Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.
Fristen
Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle entscheidet spätestens drei Monate nach Eingang Ihres vollständigen Antrages.
Kosten
zuzüglich Auslagen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Stichwörter
Zahnärztin