Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung
Berufserlaubnis / Berufsurkunde als Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen
Wenn Sie Ihr Staatsexamen zur Altenpflegerin oder Altenpfleger erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen.
Beschreibung
Nachdem Sie Ihr Staatsexamen Altenpflegerin oder Altenpfleger erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.
Zum 1. Januar 2020 wurde in Deutschland die Pflegeausbildung reformiert und es gilt das neue Pflegeberufegesetz. Der Beruf auf dieser Grundlage heißt „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ und ist neu. Es gibt eine Übergangsfrist für die Berufserlaubnis auf Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Bis zum 31. Dezember 2024 können unter Umständen Berufserlaubnisse übergangsweise noch als Altenpflegerin oder Altenpfleger erteilt werden. Die zuständige Stelle berät Sie.
Zum 1. Januar 2020 wurde in Deutschland die Pflegeausbildung reformiert und es gilt das neue Pflegeberufegesetz. Der Beruf auf dieser Grundlage heißt „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ und ist neu. Es gibt eine Übergangsfrist für die Berufserlaubnis auf Grundlage des Krankenpflegegesetzes. Bis zum 31. Dezember 2024 können unter Umständen Berufserlaubnisse übergangsweise noch als Altenpflegerin oder Altenpfleger erteilt werden. Die zuständige Stelle berät Sie.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Online erledigen
- Berufserlaubnisse, Prüfungen und ApprobationenAnmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Antrag (online abrufbar)
- ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
- behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate
Voraussetzungen
- Sie haben Ihr Staatsexamen erfolgreich in Hamburg abgeschlossen.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Krankenpflegegesetz
§ 66 Pflegeberufegesetz (PflBG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__66.html
§ 66 Pflegeberufegesetz (PflBG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__66.html
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
Verfahrensablauf
Mit der Zulassung zum Staatsexamen erhalten die Prüflinge alle relevanten Informationen und Vorlagen, die sie zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigen.
Fristen
keine
Kosten
Je nach Aufwand zwischen EUR 40 und EUR 75.
Hinweise (Besonderheiten)
Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dieser Leistung nicht berücksichtigt, sondern im Bereich Anerkennung.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Stichwörter
Gesundheits- und Krankenpflege