Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin / -assistent Erteilung

    Berufserlaubnis / Berufsurkunde als Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Assistent beantragen

    Wenn Sie Ihr Staatsexamen zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technische Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen.

    Beschreibung

    Nachdem Sie Ihr Staatsexamen zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen haben, benötigen Sie eine Berufserlaubnis in Form einer Berufsurkunde, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (online abrufbar)
    • ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate (online abrufbar)
    • behördliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihr Staatsexamen erfolgreich in Hamburg abgeschlossen.
    • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
    • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie
    http://www.gesetze-im-internet.de/mtbg/__1.html

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

    Verfahrensablauf

    Mit der Zulassung zum Staatsexamen erhalten die Prüflinge alle relevanten Informationen und Vorlagen, die sie zur Beantragung der Berufserlaubnis benötigen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 6 Wochen

    Kosten

    Je nach Aufwand zwischen 80 - 200 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Im Ausland erworbene Abschlüsse werden in dieser Leistung nicht berücksichtigt, sondern im Bereich Anerkennung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Urkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en