Unterhaltsvorschuss Bewilligung

    Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen

    Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben. Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach der Höhe des Mindestunterhaltes.

    Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch auf Unterhalt nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
    • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld.
    • Durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden.
    • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens EUR 600,00 und erhalten ergänzendes Arbeitslosengeld II.
    Damit wird gewährleistet, dass im Bedarfsfall lückenlos alle Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind, beziehungsweise durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für einen Monat unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend beantragt werden.

    Online-Dienst

    Unterhaltsvorschuss

    ID: S100002_S1000020040000000170

    Beschreibung

    Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Bekommen Sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind? Dann können Sie hier einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Online erledigen

    • Unterhaltsvorschuss
      Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Bekommen Sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind? Dann können Sie hier einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    zuständige Stelle

    Bezirksamt Wandsbek

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-15, Fr 8-12 Uhr Eingangszone Soziales Dienstleistungszentrum. Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit der Unterhaltsvorschussstelle direkt einen Termin. Die Sachbearbeiter klären mit Ihnen das Anliegen und entscheiden, ob eine persönliche Vorsprache nötig ist. Unterlagen können Sie zu jeder Zeit postalisch oder per E-Mail einreichen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Weitere Informationen

    Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Vereinbarung.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Soziales Dienstleistungszentrum Wandsbek - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Wandsbeker Allee 62

    22041 Hamburg

    U1/Busse Wandsbek Markt

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8-15, Fr 8-12 Uhr Eingangszone Soziales Dienstleistungszentrum. Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit der Unterhaltsvorschussstelle direkt einen Termin. Die Sachbearbeiter klären mit Ihnen das Anliegen und entscheiden, ob eine persönliche Vorsprache nötig ist. Unterlagen können Sie zu jeder Zeit postalisch oder per E-Mail einreichen.

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung

    Weitere Informationen

    Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Vereinbarung.

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Nord - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Kümmellstraße 7

    20249 Hamburg

    U1/U3 Kellinghusenstraße, Bus 114 Bezirksamt Hamburg-Nord, 22/25 Julius-Reincke-Stieg

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, Di 8-16, Mi 8-12, Do 10-16 und danach eine zusätzliche Sprechzeit nur für Berufstätige von 16-18 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Die angegebenen Öffnungszeiten gelten für die Eingangszone des Sozialen Dienstleistungszentrums. Dort können die meisten Anliegen abschließend geklärt werden. Bei Bedarf können Sie persönlich in der Eingangszone oder telefonisch einen Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter der Fachabteilung vereinbaren.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Altona - Fachamt Grundsicherung und Soziales - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Königstraße 29-39

    22767 Hamburg

    S1/S3 Königstraße, 2/15/30/111/112 Rathaus Altona

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, Di 8-12, Do 8-16, Fr 8-12 Uhr - Eingangsbereich SDZ (die meisten Anliegen können hier abschließend geklärt werden). Vorsprache beim Sachbearbeiter nur nach vorheriger Terminvereinbarung (auch persönlich im SDZ möglich).

    Kontaktperson

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Kontaktperson

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    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Unterhaltsvorschuss Leistung (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Unterhaltsvorschuss Leistung)

    Aktuelles

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Unterhaltsvorschuss Leistung

    Beschreibung

    Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Grundsicherung und Soziales-Unterhaltsvorschuss Leistung

    Adresse

    Hausanschrift

    Caffamacherreihe 1-3

    20355 Hamburg

    U2/Busse X3/19 Gänsemarkt/Busse X35 Johannes-Brahms-Platz/Bus 3 Axel-Springer-Platz/S Stadthausbrücke

    Öffnungszeiten

    Di+Do 9.30-12.30 Uhr. Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen E-Mail, Telefon oder Fax.

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    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Garstedter Weg 13

    22453 Hamburg

    -

    U2, Busse 5/23/24/191/391 Niendorf Markt

    Öffnungszeiten

    Ausschließlich Termine (Vergabe per E-Mail oder Telefon) in der Zeit von: Mo 8-14, Do 8-16 Uhr; vor gesetzlichen Feiertagen, vor dem 24.12. und 31.12. Do. nur bis 14 Uhr

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

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    SDZ71 (SDZ71)

    Aktuelles

    SDZ71

    Beschreibung

    SDZ71

    Adresse

    Hausanschrift

    Weidenbaumsweg 21

    21029 Hamburg

    S2/RE1/Busse Bergedorf

    Öffnungszeiten

    nach Terminvereinbarung

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprache: en

    Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss (Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss)

    Aktuelles

    Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss

    Beschreibung

    Bezirksamt Harburg - Soziales Dienstleistungszentrum - Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Harburger Rathausforum 1

    21073 Hamburg

    S3/S5/Busse Harburg Rathaus

    Öffnungszeiten

    Mo 8-12, Di 8-16, Do 8-18, Fr 8-12 Uhr - Eingangsbereich Soziales Dienstleistungszentrum (SDZ). Hier können die meisten Anliegen abschließend geklärt werden. Vorsprache beim Sachbearbeiter ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    Internet

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    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    zusätzlich ist je nach Einzelfall erforderlich:
    • die Geburtsurkunde des betreffenden Kindes
    • der Personalausweis des alleinerziehenden Elternteils
    • bei ausländischen Kindern beziehungsweise Eltern: Ausweis und ein gültiger Nachweis über den Aufenthaltstitel
    • die Meldebestätigung oder Melderegisterauskunft
    • der Unterhaltstitel: aktuelle Unterhaltsfestlegung Unterhaltsurkunde, Urteil, Beschluss
    • bei Trennung einer Ehe: Scheidungsurteil
    • gegebenenfalls Brief vom Rechtsanwalt über den Zeitpunkt des Getrenntlebens
    • die aktuelle Steuerkarte • bei unverheirateten Elternpaaren: Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
    • Einkommensnachweise über:
    • Kindergeld
    • gegebenenfalls Halbwaisenrente
    • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen
    • gegebenenfalls Bewilligungs-/Einstellungsbescheide über Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetze anderer Unterhaltsvorschusskassen

    Voraussetzungen

    Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
    • Der Kindesunterhalt wird nicht oder nur unvollständig gezahlt.
    • Ihr Kind hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
    • Der Elternteil ist alleinerziehend (zum Beispiel auch verwitwet).
    • Der Elternteil und das Kind müssen in einem Haushalt leben.
    • Ausländische Kinder haben den Anspruch nur bei bestimmten Aufenthaltstiteln.

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 1 ff. Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
    § 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Frist: 1 Monat)

    Verfahrensablauf

    •  

    Fristen

    Der Unterhaltsvorschuss kann für einen Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

    Bearbeitungsdauer

    Keine

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:
    • Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder zwischen 12 und 18 Jahren nur dann, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens EUR 600,00 brutto erzielt.
    • Der andere Elternteil muss den Unterhaltsvorschuss an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen. Falls der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann die Unterhaltsvorschussstelle die Rückzahlung einklagen und vollstrecken.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Unterhaltsvorschuss (Wandsbek) am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en