• Eimsbüttel (Landkreis Eimsbüttel, Hamburg)
Erschließungsbeitrag Erhebung

Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Die Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB erhebt Erschließungsbeiträge (bzw. Wegebaubeiträge) für die endgültige Herstellung bestimmter Straßen, Plätze und Wohnwege.

Beschreibung

Erschließungsbeiträge im Sinne von Wegebaubeiträgen werden für die endgültige Herstellung der öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Plätze und Wohnwege erhoben. Erst aufgrund dieser Erschließungsanlagen lassen sich Grundstücke entsprechend der baurechtlichen Vorschriften nutzen. Die Erschließungsbeiträge dienen als Ausgleich dieses Vorteils. Eine Erschließungsanlage kann insgesamt oder in Abschnitten hergestellt und abgerechnet werden. Unerheblich sind dabei die teilweise jahrzehntelange Dauer des Straßenbaus und der Zeitpunkt, in dem das Grundstück bebaut wird.

Beitragspflichtige und Adressaten des Festsetzungsbescheides sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen sind (§ 134 Baugesetzbuch). Gibt es Wohnungseigentümer:innen oder Erbbauberechtigte, sind diese die Adressat:innen. Hiervon abweichende, privatrechtliche Vereinbarungen (zum Beispiel in Kaufverträgen) können nicht berücksichtigt werden.

Online-Dienst

Anliegerbescheinigung

ID: S100002_S1000020040000000174

Beschreibung

Online-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Ansprechpartner

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

Aktuelles

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Beschreibung

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 37

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Keine.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrages ist der Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung (Hamburgisches Wegegesetz - HWG).
  • Rechtmäßigkeit (Vorliegen eines Bebauungsplanes bzw. Baustufenplanes)
  • Grunderwerb (Freilegung und Erwerb der Straßenflächen)
  • Widmung (Straßenfläche muss der Öffentlichkeit zugänglich sein)
  • Erfüllung des Bauprogramms
  • Abschluss der Baumaßnahme

Rechtsgrundlage(n)

Rechtliche Grundlagen sind die:            in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Rechtsbehelf

Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.

Verfahrensablauf

Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
(§ 135 Baugesetzbuch - https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__135.html)

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

Keine.

Kosten

Da jede Erschließungsanlage nicht nur dem Anliegerverkehr dient, sondern auch der Allgemeinheit, trägt die Stadt Hamburg zehn Prozent vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand.

Die Beiträge für eine Erschließung werden nach dem Hamburgischen Wegegesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Höhe der Einheitssätze individuell berechnet.

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch B31 Zahlungsverkehr

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Wegebaubeiträge

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en