Erschließungsbeitrag Erhebung
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Die Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB erhebt Erschließungsbeiträge (bzw. Wegebaubeiträge) für die endgültige Herstellung bestimmter Straßen, Plätze und Wohnwege.
Beschreibung
Erschließungsbeiträge im Sinne von Wegebaubeiträgen werden für die endgültige Herstellung der öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Plätze und Wohnwege erhoben. Erst aufgrund dieser Erschließungsanlagen lassen sich Grundstücke entsprechend der baurechtlichen Vorschriften nutzen. Die Erschließungsbeiträge dienen als Ausgleich dieses Vorteils. Eine Erschließungsanlage kann insgesamt oder in Abschnitten hergestellt und abgerechnet werden. Unerheblich sind dabei die teilweise jahrzehntelange Dauer des Straßenbaus und der Zeitpunkt, in dem das Grundstück bebaut wird.
Beitragspflichtige und Adressaten des Festsetzungsbescheides sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen sind (§ 134 Baugesetzbuch). Gibt es Wohnungseigentümer:innen oder Erbbauberechtigte, sind diese die Adressat:innen. Hiervon abweichende, privatrechtliche Vereinbarungen (zum Beispiel in Kaufverträgen) können nicht berücksichtigt werden.
Beitragspflichtige und Adressaten des Festsetzungsbescheides sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen sind (§ 134 Baugesetzbuch). Gibt es Wohnungseigentümer:innen oder Erbbauberechtigte, sind diese die Adressat:innen. Hiervon abweichende, privatrechtliche Vereinbarungen (zum Beispiel in Kaufverträgen) können nicht berücksichtigt werden.
Online-Dienst
Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Online-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung
Online erledigen
- AnliegerbescheinigungOnline-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)
Aktuelles
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Beschreibung
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrages ist der Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung (Hamburgisches Wegegesetz - HWG).
- Rechtmäßigkeit (Vorliegen eines Bebauungsplanes bzw. Baustufenplanes)
- Grunderwerb (Freilegung und Erwerb der Straßenflächen)
- Widmung (Straßenfläche muss der Öffentlichkeit zugänglich sein)
- Erfüllung des Bauprogramms
- Abschluss der Baumaßnahme
Rechtsgrundlage(n)
Rechtliche Grundlagen sind die:
- §§ 123 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB) (https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__123.html),
- §§ 44 bis 63 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV9G9)
- sowie die Verordnung über die Höhe der Einheitssätze (EsV) (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-EinhSatzVHArahmen)
Rechtsbehelf
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Verfahrensablauf
Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
(§ 135 Baugesetzbuch - https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__135.html)
(§ 135 Baugesetzbuch - https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__135.html)
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Keine.
Kosten
Da jede Erschließungsanlage nicht nur dem Anliegerverkehr dient, sondern auch der Allgemeinheit, trägt die Stadt Hamburg zehn Prozent vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand.
Die Beiträge für eine Erschließung werden nach dem Hamburgischen Wegegesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Höhe der Einheitssätze individuell berechnet.
Die Beiträge für eine Erschließung werden nach dem Hamburgischen Wegegesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Höhe der Einheitssätze individuell berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch B31 Zahlungsverkehr
Stichwörter
Wegebaubeiträge