Erschließungsbeitrag ErhebungOnline erledigen

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Die Abteilung Anliegerbeiträge der BWFGB erhebt Erschließungsbeiträge (bzw. Wegebaubeiträge) für die endgültige Herstellung bestimmter Straßen, Plätze und Wohnwege.

    Beschreibung

    Erschließungsbeiträge im Sinne von Wegebaubeiträgen werden für die endgültige Herstellung der öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Plätze und Wohnwege erhoben. Erst aufgrund dieser Erschließungsanlagen lassen sich Grundstücke entsprechend der baurechtlichen Vorschriften nutzen. Die Erschließungsbeiträge dienen als Ausgleich dieses Vorteils. Eine Erschließungsanlage kann insgesamt oder in Abschnitten hergestellt und abgerechnet werden. Unerheblich sind dabei die teilweise jahrzehntelange Dauer des Straßenbaus und der Zeitpunkt, in dem das Grundstück bebaut wird.

    Beitragspflichtige und Adressaten des Festsetzungsbescheides sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Erteilung des Bescheids als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen sind ( § 134 Baugesetzbuch). Gibt es Wohnungseigentümer:innen oder Erbbauberechtigte, sind diese die Adressat:innen. Hiervon abweichende, privatrechtliche Vereinbarungen (zum Beispiel in Kaufverträgen) können nicht berücksichtigt werden.

    Online-Dienst

    Anliegerbescheinigung

    ID: S100002_S1000020040000000174

    Beschreibung

    Online-Dienst zur Beantragung einer Anliegerbescheinigung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke)

    Aktuelles

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Beschreibung

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 37

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrages ist der Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung ( Hamburgisches Wegegesetz - HWG).
    • Rechtmäßigkeit (Vorliegen eines Bebauungsplanes bzw. Baustufenplanes)
    • Grunderwerb (Freilegung und Erwerb der Straßenflächen)
    • Widmung (Straßenfläche muss der Öffentlichkeit zugänglich sein)
    • Erfüllung des Bauprogramms
    • Abschluss der Baumaßnahme

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtliche Grundlagen sind die:            in ihrer jeweils geltenden Fassung.

    Rechtsbehelf

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.

    Verfahrensablauf

    Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
    (§ 135 Baugesetzbuch - https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__135.html)

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Keine.

    Kosten

    Da jede Erschließungsanlage nicht nur dem Anliegerverkehr dient, sondern auch der Allgemeinheit, trägt die Stadt Hamburg zehn Prozent vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand.

    Die Beiträge für eine Erschließung werden nach dem Hamburgischen Wegegesetz in Verbindung mit der Verordnung über die Höhe der Einheitssätze individuell berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch B31 Zahlungsverkehr

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Wegebaubeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en