Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

    Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.

    Beschreibung

    Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
    Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.

    Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.

    Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
    Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: S100002_S1000020040000000081

    Beschreibung


    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Online erledigen

    • BAföG Digital

      Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Sonstige (Sonstige)

    Aktuelles

    Sonstige

    Beschreibung

    Sonstige

    Adresse

    Hausanschrift

    siehe oben

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    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausbildungsförderung
     
    • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
     
    • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
     
    • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
     
    • Nachweise über Studiengebühren

    Voraussetzungen

    • für Studium, schulische Ausbildung und Praktikum
     
    • Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch dem der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners)
     
    • Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
     
    • Antrag kann online gestellt werden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 1 I Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html

    § 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
     

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren

    Verfahrensablauf

    k.A.

    Fristen

    BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    k.A.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en