Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte
Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.
Beschreibung
Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.
Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.
Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.
Online-Dienst
BAföG Digital
Beschreibung
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Online erledigen
- BAföG Digital
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausbildungsförderung
- Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
- Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
- Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
- Nachweise über Studiengebühren
Voraussetzungen
- für Studium, schulische Ausbildung und Praktikum
- Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch dem der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners)
- Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
- Antrag kann online gestellt werden
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 I Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html
§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html
§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
k.A.
Fristen
BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.
Bearbeitungsdauer
k.A.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021
Stichwörter
Ausland