• Hamm (Landkreis Hamm, Hamburg)
Ausbildungsförderung Bewilligung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen

Sie wollen im Ausland studieren, ein Praktikum absolvieren oder eine schulische Ausbildung beginnen? Informieren Sie sich hier über die finanzielle Unterstützung im Bereich BAföG.

Beschreibung

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie im Ausland ein Studium, eine schulische Ausbildung oder ein Praktikum absolvieren, können Sie auch BAföG beantragen.

Die Förderung des Studiums innerhalb der EU ist bis zum Abschluss möglich. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU können Sie grundsätzlich 1 Jahr gefördert werden. In Ausnahmefällen ist die Förderung auch für 2,5 Jahre möglich.

Bei der Berechnung werden Ihre Studiengebühren und Reisekosten ebenfalls berücksichtigt.
Das Studierendenwerk Hamburg ist zuständig für die USA.

Online-Dienst

BAföG Digital

ID: S100002_S1000020040000000081

Beschreibung


Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

Online erledigen

  • BAföG Digital

    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Ansprechpartner

Sonstige (Sonstige)

Aktuelles

Sonstige

Beschreibung

Sonstige

Adresse

Hausanschrift

siehe oben

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Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausbildungsförderung
 
  • Zusatzblatt für eine Ausbildung im Ausland
 
  • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen
 
  • Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners
 
  • Nachweise über Studiengebühren

Voraussetzungen

  • für Studium, schulische Ausbildung und Praktikum
 
  • Höhe ist abhängig von Bedarf und Einkommen (auch dem der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners)
 
  • Berücksichtigt werden auch Studiengebühren und Reisekosten
 
  • Antrag kann online gestellt werden

Rechtsgrundlage(n)

§ 1 I Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__1.html

§ 5 II Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html
 

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Verfahrensablauf

k.A.

Fristen

BAföG wird erst ab dem Antragsmonat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt eingeht, frühestens mit Beginn der Ausbildung, gezahlt.

Bearbeitungsdauer

k.A.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Ausland

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en