Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen
Ausbildungsförderung Bewilligung für allgemeinbildende Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg
Sie können für manche Ihrer Fortbildungen (Zweiter Bildungsweg) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung kann über einen BAföG-Antrag erfolgen.
Beschreibung
Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird), Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Online-Dienst
BAföG Digital
Beschreibung
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Online erledigen
- BAföG Digital
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Ggf. Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr,
- Leistungsnachweise über Arbeitslosengeld und Krankengeld.
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsbürgerschaft
- Ausländische Staatsbürgerschaft ja nach Aufenthaltsstatus
- Die Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig (es ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG))
- Ihre Leistungen in der Ausbildung bzw. dem Studium lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html
Rechtsbehelf
Widerspruchsverfahren
Verfahrensablauf
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet
Fristen
Es gibt keine Frist. BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben..
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021
Stichwörter
Fortbildung