• Neustadt (Landkreis Neustadt, Hamburg)
Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler an Abendgymnasien, Kollegs und höheren Fachschulen

Ausbildungsförderung Bewilligung für allgemeinbildende Schulabschlüsse auf dem zweiten Bildungsweg

Sie können für manche Ihrer Fortbildungen (Zweiter Bildungsweg) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Sie entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Diese Unterstützung kann über einen BAföG-Antrag erfolgen.

Beschreibung

Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulen (bei denen eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt wird), Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.

Online-Dienst

BAföG Digital

ID: S100002_S1000020040000000081

Beschreibung


Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

Online erledigen

  • BAföG Digital

    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Ansprechpartner

Sonstige (Sonstige)

Aktuelles

Sonstige

Beschreibung

Sonstige

Adresse

Hausanschrift

siehe oben

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Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Ggf. Einkommensnachweise der Eltern, zum Beispiel
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr,
  • Leistungsnachweise über Arbeitslosengeld und Krankengeld.
Wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag
Im Einzelfall werden weitere Unterlagen benötigt

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürgerschaft
  • Ausländische Staatsbürgerschaft ja nach Aufenthaltsstatus
  • Die Ausbildung ist nach dem BAföG förderfähig (es ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG))
 
  • Ihre Leistungen in der Ausbildung bzw. dem Studium lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden.

Rechtsgrundlage(n)

§ 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren

Verfahrensablauf

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem BAföG wird in der Regel für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Den genauen Bewilligungszeitraum für Ihre Förderung entnehmen Sie dem Bescheid. Den Folgeantrag für das nächste Schuljahr stellen Sie bitte 2 Monate, bevor das alte Schuljahr endet

Fristen

Es gibt keine Frist. BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben..

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von Ihren individuellen Lebensverhältnissen und Ihrer Mitwirkung bei der Leistungserstellung ab.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Fortbildung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en