Ausbildungsförderung Beratung

    Beratung zu BAföG in Anspruch nehmen

    Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren können oder sich informieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen.
    Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

    Online-Dienst

    BAföG Digital

    ID: S100002_S1000020040000000081

    Beschreibung


    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Online erledigen

    • BAföG Digital

      Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

    Ansprechpartner

    Sonstige (Sonstige)

    Aktuelles

    Sonstige

    Beschreibung

    Sonstige

    Adresse

    Hausanschrift

    siehe oben

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    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 41 III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie sich zu BAföG beraten lassen wollen:
    • Kontaktieren Sie ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Terminabsprache (siehe weiterführende Links)
    • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

    Fristen

    Es gibt keine geltenden Fristen für eine Beratung.

    Bearbeitungsdauer

    Keine Bearbeitungsdauer für ein Beratungsangebot.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de