• Stellingen (Landkreis Stellingen, Hamburg)
Ausbildungsförderung Beratung

Beratung zu BAföG in Anspruch nehmen

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?

Beschreibung

Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren können oder sich informieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen.
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Online-Dienst

BAföG Digital

ID: S100002_S1000020040000000081

Beschreibung


Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

Online erledigen

  • BAföG Digital

    Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.

Vertrauensniveau

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Sprache

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke

Ansprechpartner

Sonstige (Sonstige)

Aktuelles

Sonstige

Beschreibung

Sonstige

Adresse

Hausanschrift

siehe oben

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Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 41 III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich zu BAföG beraten lassen wollen:
  • Kontaktieren Sie ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Terminabsprache (siehe weiterführende Links)
  • Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Fristen

Es gibt keine geltenden Fristen für eine Beratung.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer für ein Beratungsangebot.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Beratung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de