Ausbildungsförderung Beratung
Beratung zu BAföG in Anspruch nehmen
Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), beraten lassen?
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren können oder sich informieren möchten, können Sie sich über Fördermöglichkeiten, wie z.B. das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beraten lassen.
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Online-Dienst
BAföG Digital
Beschreibung
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Online erledigen
- BAföG Digital
Antragstellung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Studierende an Hamburger Hochschulen, Studierende und Schüler-/innen mit einer Ausbildung in den USA und Schüler:innen in einer schulischen Ausbildung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 41 III Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__41.html
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf.
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich zu BAföG beraten lassen wollen:
- Kontaktieren Sie ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung zur Terminabsprache (siehe weiterführende Links)
- Besprechen Sie Ihr Anliegen mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Fristen
Es gibt keine geltenden Fristen für eine Beratung.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer für ein Beratungsangebot.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BAföG FV FL am 22.11.2021
Stichwörter
Beratung