Mietwagengenehmigung Erteilung

    Genehmigung für Mietwagen beantragen

    Wenn Sie ein Mietwagengewerbe (entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit einem PKW) betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen benötigen Sie eine Genehmigung. Ein entsprechender Antrag können Sie bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stellen.

    Online-Dienst

    Online-Antrag für Taxenkonzessionen und Mietwagenkonzessionen

    ID: S100002_S1000020040000000283

    Beschreibung

    Über das Online-Verfahren können Sie Genehmigungen/Konzessionen für den Taxenverkehr und für den Mietwagenverkehr online beantragen

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Ansprechpartner

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende)

    Aktuelles

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Beschreibung

    Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Formeller Antrag: Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise  Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung
    • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung (Vordruck der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr -PBZugV), nicht älter als 3 Monate
    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse) und der Berufsgenossenschaft BG Verkehr , nicht älter als 3 Monate (vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleitung)
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
    Allgemeine Unterlagen:
    • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
    • Fahrzeugschein mit der Zulassungsart Mietwagen
    • Gewerbeanmeldung

    Voraussetzungen

    • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes ist gewährleistet.
    • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der antragstellenden Person als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller als Unternehmerin oder Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person ist fachlich geeignet (Bescheinigung durch die Handelskammer).
    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
    • Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html 

    Bezeichnung: § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html

    Bezeichnung: Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr BOKraft) –3. Titel: Taxen und Mietwagen  
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html#BJNR015730975BJNG000900311 
     
    Bezeichnung: Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
    URL: https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
     

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden
     

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Mietwagen zu erhalten:
    • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Ersterteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

    Fristen

    Fristtyp: Genehmigungsfiktion
    Dauer: 3 Monate
    Bemerkung:
    Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt der Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um drei Monate verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: 2 Wochen bis 3 Monate
    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
    Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

    Kosten

    Die Gebühren für die Erteilung einer Mietwagengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge. Die Gebühr beträgt maximal EUR 500,00.
    Laufzeit der Genehmigung: maximal 5 Jahre
    Kostenhöhe: von 150,00 bis zu 500,00 Euro
    Vorkasse: Ja
    Bezeichnung der Kosten: Gebühr
    Zahlungsweise: Girocard
    Gegebenenfalls zusätzlich: Klassische Kreditkarte
    Gegebenenfalls zusätzlich: Rechnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Taxenstelle am 10.05.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Personenbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en