• Hammerbrook (Landkreis Hammerbrook, Hamburg)

Härtefallfonds: Energiesperren abwenden

Wenn Ihr Energieversorger Ihnen eine Energiesperre konkret (mit Datum) angekündigt oder bereits vollzogen hat und Sie diese Schulden nicht selbst zahlen können, kommt Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Betracht. Weitere Infos finden Sie unter Formulare, Services und Links.

Beschreibung

Hohe Energiekosten können Haushalte in Not bringen. Um Härten abzumildern und in Ergänzung zu Maßnahmen des Bundes soll der sogenannte Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Privatpersonen dabei helfen, Energiesperren (insbesondere Stromsperren) zu verhindern. Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, können eine Unterstützung bekommen, indem ihre Schulden bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU) übernommen werden. Der Härtefallfonds wird über die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen abgewickelt. Voraussetzung für eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds ist, dass das EVU eine entsprechende Vereinbarung mit der FHH geschlossen hat.
Stand 29.11.22 hat bisher nur das Unternehmen Vattenfall eine solche Vereinbarung abgeschlossen. Es werden ggf. weitere Energieversorger dazukommen. Der aktuelle Stand ist Online abrufbar.

Online-Dienst

Vorab-Check: Übernahme Stromschulden

ID: S100002_S1000020040000000175

Beschreibung

Zum Schutz vor Energiesperren (insbesondere Stromsperren) in Hamburg sollen Privatpersonen, denen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann, eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds erhalten. Dieser Check ermöglicht Ihnen eine Vorab-Prüfung, ob Sie möglicherweise zur förderberechtigten Zielgruppe gehören.

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  • Vorab-Check: Übernahme Stromschulden
    Zum Schutz vor Energiesperren (insbesondere Stromsperren) in Hamburg sollen Privatpersonen, denen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann, eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds erhalten. Dieser Check ermöglicht Ihnen eine Vorab-Prüfung, ob Sie möglicherweise zur förderberechtigten Zielgruppe gehören.

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Identifizierung

  • keine Identifizierung

Sprache

Deutsch

Sprache: de

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Sprache: en

zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Ansprechpartner

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)

Aktuelles

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Beschreibung

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 47

22083 Hamburg

U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox

Kontaktperson

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en

erforderliche Unterlagen

  • Schreiben des Energieversorgungsunternehmens, mit dem Ihnen ein Termin für die Sperre angekündigt, bzw. eine Sperre vollzogen wurde. Aus dem Schreiben muss die Höhe des angemahnten Betrages, ein konkretes Sperrdatum, Ihre persönliche Anschrift und Ihre Vertragsnummer ersichtlich sein.
  • Alle einkommens- und vermögensrelevanten Unterlagen für Sie persönlich und alle Personen, die mit Ihnen in Ihrer Haushaltsgemeinschaft leben. Zum Einkommen zählen neben dem Einkommen aus angestellter/selbstständiger Tätigkeit u.a. auch Mieteinnahmen, BAföG, Renten, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld. Zu den vermögensrelevanten Unterlagen zählen unter anderem Bargeld, Konten, Sparbücher, Wertpapiere sowie nicht selbst genutztes Wohneigentum.
  • Sofern Sie für eine andere Person vorsprechen, benötigen Sie eine Vollmacht

Voraussetzungen

Nur Personen, die keine Leistung nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen und für die keine Möglichkeit zur Selbsthilfe besteht, kommen für eine Unterstützung durch den Härtefallfond in Betracht. Außerdem muss das Versorgungsunternehmen eine Energiesperre konkret mit Datum angekündigt haben.

Rechtsgrundlage(n)

Sonderfonds der FHH.

Rechtsbehelf

Es ist ein von der Stadt freiwillig bereitgestellter Fonds, aus dem Energieschulden übernommen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Schuldenübernahme.

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich Online, ob eine Übernahme von Energieschulden in Betracht kommt. Falls ja, vereinbaren Sie dann mit einer öffentlich geförderten Schuldnerberatung einen Termin. Diese prüft verbindlich, ob eine Förderung durch den Härtefallfonds möglich ist.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Kosten

Gebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hamburg

Herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Härtefallfonds am 01.01.2023

Version

Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

Stichwörter

Energiesperre

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en