Härtefallfonds: Energiesperren abwenden
Wenn Ihr Energieversorger Ihnen eine Energiesperre konkret (mit Datum) angekündigt oder bereits vollzogen hat und Sie diese Schulden nicht selbst zahlen können, kommt Unterstützung aus dem Härtefallfonds in Betracht. Weitere Infos finden Sie unter Formulare, Services und Links.
Beschreibung
Hohe Energiekosten können Haushalte in Not bringen. Um Härten abzumildern und in Ergänzung zu Maßnahmen des Bundes soll der sogenannte Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) Privatpersonen dabei helfen, Energiesperren (insbesondere Stromsperren) zu verhindern. Menschen in besonderen Notlagen, die ihre Energiekosten nicht bezahlen können und bei denen soziale Sicherungssysteme nicht greifen, können eine Unterstützung bekommen, indem ihre Schulden bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU) übernommen werden. Der Härtefallfonds wird über die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen abgewickelt. Voraussetzung für eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds ist, dass das EVU eine entsprechende Vereinbarung mit der FHH geschlossen hat.
Stand 29.11.22 hat bisher nur das Unternehmen Vattenfall eine solche Vereinbarung abgeschlossen. Es werden ggf. weitere Energieversorger dazukommen. Der aktuelle Stand ist Online abrufbar.
Stand 29.11.22 hat bisher nur das Unternehmen Vattenfall eine solche Vereinbarung abgeschlossen. Es werden ggf. weitere Energieversorger dazukommen. Der aktuelle Stand ist Online abrufbar.
Online-Dienst
Vorab-Check: Übernahme Stromschulden
Beschreibung
Zum Schutz vor Energiesperren (insbesondere Stromsperren) in Hamburg sollen Privatpersonen, denen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann, eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds erhalten. Dieser Check ermöglicht Ihnen eine Vorab-Prüfung, ob Sie möglicherweise zur förderberechtigten Zielgruppe gehören.
Online erledigen
- Vorab-Check: Übernahme StromschuldenZum Schutz vor Energiesperren (insbesondere Stromsperren) in Hamburg sollen Privatpersonen, denen durch die Regelsysteme SGB II, SGB XII, AsylbLG nicht geholfen werden kann, eine Schuldenübernahme aus dem Härtefallfonds erhalten. Dieser Check ermöglicht Ihnen eine Vorab-Prüfung, ob Sie möglicherweise zur förderberechtigten Zielgruppe gehören.
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration)
Aktuelles
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Beschreibung
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße, siehe auch Link HVV Geofox
Kontaktperson
DL Soziales Härtefallfonds
erforderliche Unterlagen
- Schreiben des Energieversorgungsunternehmens, mit dem Ihnen ein Termin für die Sperre angekündigt, bzw. eine Sperre vollzogen wurde. Aus dem Schreiben muss die Höhe des angemahnten Betrages, ein konkretes Sperrdatum, Ihre persönliche Anschrift und Ihre Vertragsnummer ersichtlich sein.
- Alle einkommens- und vermögensrelevanten Unterlagen für Sie persönlich und alle Personen, die mit Ihnen in Ihrer Haushaltsgemeinschaft leben. Zum Einkommen zählen neben dem Einkommen aus angestellter/selbstständiger Tätigkeit u.a. auch Mieteinnahmen, BAföG, Renten, Wohngeld, Unterhalt, Kindergeld. Zu den vermögensrelevanten Unterlagen zählen unter anderem Bargeld, Konten, Sparbücher, Wertpapiere sowie nicht selbst genutztes Wohneigentum.
- Sofern Sie für eine andere Person vorsprechen, benötigen Sie eine Vollmacht
Voraussetzungen
Nur Personen, die keine Leistung nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen und für die keine Möglichkeit zur Selbsthilfe besteht, kommen für eine Unterstützung durch den Härtefallfond in Betracht. Außerdem muss das Versorgungsunternehmen eine Energiesperre konkret mit Datum angekündigt haben.
Rechtsgrundlage(n)
Sonderfonds der FHH.
Rechtsbehelf
Es ist ein von der Stadt freiwillig bereitgestellter Fonds, aus dem Energieschulden übernommen werden können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Schuldenübernahme.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich Online, ob eine Übernahme von Energieschulden in Betracht kommt. Falls ja, vereinbaren Sie dann mit einer öffentlich geförderten Schuldnerberatung einen Termin. Diese prüft verbindlich, ob eine Förderung durch den Härtefallfonds möglich ist.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Härtefallfonds am 01.01.2023
Stichwörter
Energiesperre