Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

    Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

    Beschreibung

    Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
    Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation  
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
    Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:
    • Wohnen
    • Finanzen
    • Haushaltsführung
    • Freizeitgestaltung
    • Förderung privater Kontakte und Hobbies
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Mobilität
    • Elternschaft
    • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
    • Unterstützung in der Kindertagesstätte
    • Hilfsmittel
    • Förderung der Verständigung
    • Arbeit
    Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
    Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Ihr Einkommen oder Vermögen können angerechnet werden.

    Online-Dienst

    Eingliederungshilfe - Einrichtung finden

    ID: S100002_S1000020040000000025

    Beschreibung

    In diesem Portal werden die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe dargestellt.
    Nutzbar für Verbände, Betreuer, Sozialdienststellen und auch interessierte Bürger, die eine Einrichtung suchen.

    Online erledigen

    • Eingliederungshilfe - Einrichtung finden
      In diesem Portal werden die Leistungsangebote der Eingliederungshilfe dargestellt.
      Nutzbar für Verbände, Betreuer, Sozialdienststellen und auch interessierte Bürger, die eine Einrichtung suchen.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Sozialpädagogischer Fachdienst (Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Sozialpädagogischer Fachdienst)

    Aktuelles

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Sozialpädagogischer Fachdienst

    Beschreibung

    Bezirksamt Wandsbek - Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit - Fachamt Eingliederungshilfen - Sozialpädagogischer Fachdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Allee 4

    20097 Hamburg

    U-/S-Bahnen/Busse Berliner Tor

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag
    • ausgefüllte Checkliste (Siehe Links)
    • Bei der Beantragung von Eingliederungshilfe in einer besonderen Wohnform (früher: stationäre Einrichtung) könnte es erforderlich sein, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. (Siehe Links)
    • Medizinische Unterlagen (zum Beispiel Atteste, Gutachten et cetera)
    • Ausgefüllte und unterschriebene Schweigepflichtentbindung (Siehe Links)

    Voraussetzungen

    Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
    • Sie eine Behinderung haben oder
    • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
    • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
    Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (insbesondereTeil 2)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html
    Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/
    Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
    www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/BJNR114690980.html

    Rechtsbehelf

    Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Eingliederungshilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem zuständigen Sozialgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen.
    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
    • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde führt ein Teilhabe-, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

    Fristen

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

    Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert. Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

    Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt. Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch EH-Antragslotse am 04.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    SGB IX

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en