Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen haben, können Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. Mit dem Beiblatt und der Wertmarke können Sie kostenlos im Personennahverkehr fahren und/oder eine Ermäßigung bei der Kraftfahrzeug-Steuer erhalten.

    Damit Sie die kostenfreie Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr kaufen. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen oder bestimmte Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerk sind, kann Ihre Eigenbeteiligung entfallen. Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kraftfahrzeug-Steuer zu erhalten.

    Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis bestimmte Merkzeichen hinterlegt sind, gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenantrag

    ID: S100002_S1000020040000000129

    Beschreibung

    Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden

    Online erledigen

    • Schwerbehindertenantrag
      Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
    • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
    • Ihnen ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden: G, aG, Bl, H, Gl.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3a Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3a.html

    § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
    https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html

    § 228 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB) IX
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch
    Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag formlos telefonisch, per Post oder Mail stellen.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke mit Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt. Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen zugesandt, sobald Sie die Eigenbeteiligung gezahlt haben.

    Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

    Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke circa wenige Tage
    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen
    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen

    Kosten

    Das Beiblatt mit Wertmarke kann von Ihnen gegen eine Eigenbeteiligung erworben werden.

    Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schwerbehindertenausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en