Behinderung Feststellung
Feststellung einer Behinderung beantragen
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad Ihrer Behinderung festgelegt.
Beschreibung
Wenn Sie eine Behinderung haben, die Sie gesundheitlich beeinträchtigt, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Im Rahmen der Prüfung stellt die zuständige Stelle gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung fest. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, werden die dazugehörigen Merkzeichen in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen. Folgende Merkzeichen können Ihnen anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
Im Rahmen der Prüfung stellt die zuständige Stelle gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung fest. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, werden die dazugehörigen Merkzeichen in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen. Folgende Merkzeichen können Ihnen anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL - Taubblindheit
Online-Dienst
Schwerbehindertenantrag
Beschreibung
Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden
Online erledigen
- SchwerbehindertenantragAnträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU): Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
Voraussetzungen
- Sie sind durch Ihre Behinderung bereits länger als sechs Monate in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt.
- Ihre Behinderung beeinträchtigt sie insoweit, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt unter anderem maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 13.11.2023
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis