Behinderung Feststellung

    Feststellung einer Behinderung beantragen

    Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.

    Beschreibung

    Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungendie Feststellung einer Behinderung beantragen.

    Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

    Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

    Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

    G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

    aG – außergewöhnliche Gehbehinderung

     H – Hilflosigkeit

     B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

     RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss

     GL – Gehörlosigkeit

     BL – Blindheit

     TBL - Taubblindheit
     

    Online-Dienst

    Schwerbehindertenantrag

    ID: S100002_S1000020040000000129

    Beschreibung

    Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden

    Online erledigen

    • Schwerbehindertenantrag
      Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Zuständigkeit

    Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

    Beschreibung

    Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolph-Schönfelder-Straße 5

    22083 Hamburg

    U3/Busse X22/261 Hamburger Straße

    Öffnungszeiten

    Der Besuch des Versorgungsamtes ist nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
    • Antragsformular der zuständigen Stelle
    • wenn vorhanden:
      • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung) 
      • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
    • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
    • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

    Voraussetzungen

    Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
    Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
    • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
    • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Wenn notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
    • Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt u.a. maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 13.11.2023

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Schwerbehindertenausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en