Behinderung Feststellung
Feststellung einer Behinderung beantragen
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.
Beschreibung
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungendie Feststellung einer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
H – Hilflosigkeit
B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
GL – Gehörlosigkeit
BL – Blindheit
TBL - Taubblindheit
Online-Dienst
Schwerbehindertenantrag
Beschreibung
Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden
Online erledigen
- SchwerbehindertenantragAnträge nach dem Schwerbehindertenrecht können online gestellt werden. Die benötigten Angaben werden einfach und übersichtlich abgefragt. Medizinische Unterlagen können gleich mit hochgeladen werden. Die Daten und die Dateien werden elektronisch an das Versorgungsamt übermittelt. Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag muss an das Versorgungsamt gesendet werden
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Zuständigkeit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service
Ansprechpartner
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht)
Aktuelles
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Sozialbehörde - SI 55 - Feststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht
Adresse
Hausanschrift
U3/Busse X22/261 Hamburger Straße
Öffnungszeiten
Aufgrund eines Systemupdates ist das Versorgungsamt am 22.11.24 erst ab 11 Uhr telefonisch erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
Voraussetzungen
Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen müssen durch ärztliche Unterlagen belegt werden.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft. Wenn notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt u.a. maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen am 13.11.2023
Stichwörter
Schwerbehindertenausweis