Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Beschreibung
Online-Dienst
Urkundenanforderung
Beschreibung
Online erledigen
- UrkundenanforderungAnforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständigkeit
Ansprechpartner
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) (Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt))
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Personenstandswesen (Standesamt)
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung
Bezahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen = dann nur mittels EC-Karte möglich.
Weitere Informationen
Familienbuchabschriften, für die bis zum 29.02.2008 im Standesamt Hamburg-Wilhelmsburg geschlossenen Ehen, erhalten Sie weiterhin beim Standesamt Hamburg-Harburg, Knoopstraße 35, 21073 Hamburg. Jedoch längstens für 80 Jahre rückwirkend. Danach ist das Staatsarchiv zuständig.
Bezirksamt Harburg - Standesamt (Bezirksamt Harburg - Standesamt)
Aktuelles
Bezirksamt Harburg - Standesamt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- nur nach (telefonischer) Terminvereinbarung.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Vorkasse: Info per Mail/Post mit erforderlichen Angaben für die Überweisung.<br /> Nur für Groß- und/oder Dauerkunden und Bestatter ist auch Zahlung per Rechnung möglich.
Weitere Informationen
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters (Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters)
Aktuelles
Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Personenstandswesen - Fortführung d. Personenstandsregisters
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin. In dringenden Angelegenheiten: Offene Sprechzeit am Dienstag mit Wartezeit 8-12 Uhr
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Klassische Kreditkarte, Rechnung, Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten (Bezirksamt Bergedorf - Heiraten)
Aktuelles
Bezirksamt Bergedorf - Heiraten
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Fr 8-12 Uhr, Di, Do 7.30-12 Uhr Mo und Di nachmittags nur nach Vereinbarung
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bei schriftlicher Anforderung nur per Nachnahme
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch (Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch)
Aktuelles
Bezirksamt Altona - Fachamt Personenstandswesen (Standesamt) - Geburten und Sterbebuch
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 - 12.Uhr.
Außerhalb dieser offenen Sprechzeit, können für alle Dienstleistungen Termine vereinbart werden.
Kontaktperson
A-ST-2 Personenstandswesen-A
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Postnachnahme, Bargeldzahlung
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung (Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung)
Aktuelles
Bezirksamt Hamburg-Nord - Standesamt Hamburg-Nord - Urkundenabteilung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeit für Urkundenausstellungen ist Di von 8-12 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!
Kontaktperson
ST4 Standesamt Hamburg-Nord
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
Barzahlung nur in Ausnahmefällen
Weitere Informationen
Für Geburten des laufenden Jahres:
Im Krankenhaus Asklepios Barmbek wählen Sie die 4 28 04-2119,
im Marienkrankenhaus wählen Sie die 4 28 04-2907 oder 4 28 04-2024,
im UKE wählen Sie die 4 28 04-2118 oder 4 28 04-2217
im Krankenhaus Asklepios Nord (Heidbergkrankenhaus) wählen Sie 4 28 04-2906.
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden (Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden)
Aktuelles
Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Personenstandswesen - Urkunden
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung. Bei Bedarf vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen.
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Rechnung, Bargeldzahlung
bei schriftlicher Bestellung: Rechnung/Gebührenbescheid
erforderliche Unterlagen
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung durch einen Vertreter:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
- und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
Voraussetzungen
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
- Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
- Vorfahre oder Abkömmling oder deren
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
- § 50 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__50.html - § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html - § 59 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__59.html - § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__62.html - Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern
https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/ciec/ue16.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
- Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung" im Serviceportal auf hamburg.de.
Sie werden durch die Antragstellung geführt.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.
- Senden Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Sie können die mehrsprachige Geburturkunde persönlich beantragen.
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Bitte informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie beantragen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Fristen
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 bis 10 Tage.
- Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.
Kosten
- Es fallen feste Gebühren in Höhe von 18,00 EUR an.
- Für jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang fallen feste Gebühren in Höhe von 8,00 EUR an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.
- Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde nicht telefonisch beantragen.
- Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter (s. Links). Dort kann festgestellt werden, welches Hamburger Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
- Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
- Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz "Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes" versehen.
- Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, zum Beispiel Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Diese müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.
- Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Links).
- Eine Apostille erhalten Sie bei der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Standesamt (Harburg) am 04.01.2024
Stichwörter
Internationale Geburtsurkunden mehrsprachig