Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften Zulassung
Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften beantragen
Wenn Sie die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Beschreibung
Als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister können Sie die Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese bestätigt durch eine förmliche Prüfung, dass die betreffende Person weiterhin für ihre Aufgaben qualifiziert ist.
Luftsicherheitskontrollkräfte werden kontinuierlich fortgebildet, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Kontrollabläufen, Röntgenbildauswertung und neuen Bedrohungsszenarien. Die Fortbildung berücksichtigt auch örtliche und einsatzspezifische Gegebenheiten.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Kontrollkräfte einen Rezertifizierungsnachweis. Nur mit diesem Nachweis können sie im Luftsicherheitsbereich tätig sein.
Luftsicherheitskontrollkräfte werden kontinuierlich fortgebildet, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Kontrollabläufen, Röntgenbildauswertung und neuen Bedrohungsszenarien. Die Fortbildung berücksichtigt auch örtliche und einsatzspezifische Gegebenheiten.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Kontrollkräfte einen Rezertifizierungsnachweis. Nur mit diesem Nachweis können sie im Luftsicherheitsbereich tätig sein.
Online-Dienst
Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit
Beschreibung
Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.
Online erledigen
- Schulungen und Zertifizierungen LuftsicherheitWer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.
Vertrauensniveau
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Identifizierung
- keine Identifizierung
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Beschreibung
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Kontaktperson
Luftsicherheit
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 428 41-1484
Fax: +49 40 4273-13730
Fax: 41284
E-Mail: luftsicherheit@bwi.hamburg.de
erforderliche Unterlagen
- Liste der zu rezertifizierenden Personen
- Fortbildungsnachweise
- Ergebnisse der Bildauswertung
- Bewertung der Arbeitsleistungen
Voraussetzungen
- Sie haben eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
- Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit geeignet.
- Sie haben die Fortbildungen der letzten drei Jahre absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html
Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html
Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Rezertifizierung schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle.
Schriftlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
- Bedarf anmelden und Unterlagen wie Fortbildungsnachweise, Bildauswertungsergebnisse und Arbeitsbewertungen der letzten drei Jahre einreichen.
- Die zuständige Stelle prüft die Dokumente und fordert fehlende Unterlagen bei Bedarf nach.
- Termin für den Bildauswertungstest wird vereinbart.
- Nach erfolgreich absolviertem Test wird der Rezertifizierungsnachweis ausgestellt und eine Kopie an den Flugplatzbetreiber gesendet.
- Online-Dienst aufrufen und die Antragsart „Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ auswählen.
- Weiterer Ablauf wie beim schriftlichen Verfahren.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 5 Tage.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV).
Hinweise (Besonderheiten)
- Es sind keine speziellen Formulare erforderlich.
- Die Antragsstellung erfordert Schriftform, ist aber formlos möglich.
- Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
- Ein Online-Dienst für die Rezertifizierung ist verfügbar.
- Die Rezertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich.
- Für Bediener von Röntgen- oder EDS-Geräten beträgt das Rezertifizierungsintervall ebenfalls drei Jahre.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 12.08.2022
Stichwörter
Luftsicherheitsbehörde