Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften Zulassung

    Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften beantragen

    Wenn Sie Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die erneut zertifiziert werden müssen, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen

    Beschreibung

    • Als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister können Sie die Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte bei Ihrer zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
    • Luftsicherheitskontrollkräfte müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erneut zertifiziert werden. Dies ist eine förmliche Bewertung und Bestätigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde, dass die betreffende Person weiterhin über die nötigen Qualifikationen verfügt, die ihr zugewiesenen Aufgaben in angemessener Weise durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass die erforderlichen Inhalte aufgefrischt werden beziehungsweise neue Inhalte ausreichend vermittelt werden können.
    • Flugplatzbetreiber und Sicherheitsdienstleister bilden Luftsicherheitskontrollkräfte nach ihrer Schulung kontinuierlich fort.
    • Die Fortbildung orientiert sich an den folgenden Themen:
      • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit
      • Waffen- und Sprengstoffrecht
      • Vertiefung von Kontrollabläufen
      • Auswertung von Röntgenbildern und
      • Durchführung von Kontrollen einschließlich Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen.
    • Ferner berücksichtigt die Fortbildung örtliche sowie einsatzspezifische Verhältnisse. Besondere Schwerpunkte liegen in der Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz, im Auffinden verbotener Gegenstände und im Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs.
    • Wird die erneute Zertifizierung erfolgreich abgeschlossen, erhält die betreffende Luftsicherheitskontrollkraft auf Grundlage der angegebenen persönlichen Daten ihren Rezertifizierungsnachweis. Nur mit diesem Nachweis können Sie Ihre Luftsicherheitskontrollkraft im Luftsicherheitsbereich einsetzen.

    Online-Dienst

    Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit

    ID: S100002_S1000020040000000153

    Beschreibung

    Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.

    Online erledigen

    • Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit
      Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Liste der zu rezertifizierenden Personen
    • Fortbildungsnachweise
    • Ergebnisse der Bildauswertung
    • Bewertung der Arbeitsleistungen

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Sie verfügen über die körperliche und mentale Eignung für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft.
    • Sie haben die Fortbildungen der letzten drei Jahre absol-viert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html
     
    Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder online bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen. 
    Wenn Sie eine Rezertifizierung schriftlich beantragen wollen:
    • Zuerst melden Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Bedarf für die Rezertifizierung Ihrer Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig Fortbildungsnachweise, Ergebnisse der Bildauswertung sowie die Bewertung der Arbeitsleistungen der zu rezertifizierenden Personen der letzten drei Jahre.
    • Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Dokumente entgegen und prüft diese.
    • Fehlende Unterlagen können Sie nachreichen.
    • Die zuständige Luftsicherheitsbehörde legt in Absprache mit dem Sicherheitsdienstleister einen Termin für den Bildauswertungstest fest.
    • Anschließend führt die Luftsicherheitsbehörde den Bildauswertungstest bei den zu rezertifizierenden Personen durch.
    • Nach erfolgreich absolvierter Rezertifizierung erfolgt die Ausstellung des Rezertifizierungsnachweises.
    • Der Sicherheitsdienstleister erhält Information über die Ergebnisse der Rezertifizierung.
    • Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Rezertifizierungsnachweise.
    • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.
    Wenn Sie eine Rezertifizierung online beantragen wollen:
    • Sie rufen den Online-Dienst auf.
    • Sie wählen die Antragsart „Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ aus.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Geltungsdauer 3 Jahre
    Für Personen, die Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist ein Rezertifizierungsintervall von drei Jahren vorgesehen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 5 Tage
    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Kosten

    Gebühren nach zentraler Verordnung - Luftsicherheitsgebührenverodnung (LuftSiGebV)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Luftsicherheitsbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en