Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften Zulassung

    Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften beantragen

    Wenn Sie die Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister können Sie die Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Stelle beantragen. Diese bestätigt durch eine förmliche Prüfung, dass die betreffende Person weiterhin für ihre Aufgaben qualifiziert ist.
    Luftsicherheitskontrollkräfte werden kontinuierlich fortgebildet, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Kontrollabläufen, Röntgenbildauswertung und neuen Bedrohungsszenarien. Die Fortbildung berücksichtigt auch örtliche und einsatzspezifische Gegebenheiten.
    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Kontrollkräfte einen Rezertifizierungsnachweis. Nur mit diesem Nachweis können sie im Luftsicherheitsbereich tätig sein.

    Online-Dienst

    Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit

    ID: S100002_S1000020040000000153

    Beschreibung

    Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.

    Online erledigen

    • Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit
      Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Liste der zu rezertifizierenden Personen
    • Fortbildungsnachweise
    • Ergebnisse der Bildauswertung
    • Bewertung der Arbeitsleistungen

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit geeignet.
    • Sie haben die Fortbildungen der letzten drei Jahre absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html
     
    Kapitel 11.3 und 11.4 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maß-nahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998

    Rechtsbehelf

    Keine

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Rezertifizierung schriftlich oder online bei der zuständigen Stelle.

    Schriftlicher Antrag:
    1. Bedarf anmelden und Unterlagen wie Fortbildungsnachweise, Bildauswertungsergebnisse und Arbeitsbewertungen der letzten drei Jahre einreichen.
    2. Die zuständige Stelle prüft die Dokumente und fordert fehlende Unterlagen bei Bedarf nach.
    3. Termin für den Bildauswertungstest wird vereinbart.
    4. Nach erfolgreich absolviertem Test wird der Rezertifizierungsnachweis ausgestellt und eine Kopie an den Flugplatzbetreiber gesendet.
    Online-Antrag:
    1. Online-Dienst aufrufen und die Antragsart „Rezertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ auswählen.
    2. Weiterer Ablauf wie beim schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 5 Tage.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es sind keine speziellen Formulare erforderlich.
    • Die Antragsstellung erfordert Schriftform, ist aber formlos möglich.
    • Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
    • Ein Online-Dienst für die Rezertifizierung ist verfügbar.
    • Die Rezertifizierung ist alle drei Jahre erforderlich.
    • Für Bediener von Röntgen- oder EDS-Geräten beträgt das Rezertifizierungsintervall ebenfalls drei Jahre.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Luftsicherheitsbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en