Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften Zulassung

    Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften beantragen

    Wenn Sie eine Luftsicherheitskontrollkraft zertifizieren lassen möchten, können Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

    Beschreibung

    Nur zertifizierte Personen dürfen als Luftsicherheitskontrollkräfte eingesetzt werden. Den Antrag auf Zertifizierung stellen Sie online bei der zuständigen Stelle. Nach der Schulung erfolgen schriftliche und praktische Prüfungen. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmenden einen Zertifizierungsnachweis. Eine Kopie des Nachweises wird Ihnen bereitgestellt.

    Online-Dienst

    Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit

    ID: S100002_S1000020040000000153

    Beschreibung

    Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.

    Online erledigen

    • Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit
      Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann online Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Diese Leistungen sind abzuleiten von § 8 LuftSiG i.V.m. der LuftSiSchulV.

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    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation (Behörde für Wirtschaft und Innovation)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Liste aller Schulungs- oder Prüfungsteilnehmenden
    • Zertifizierungsurkunde des Ausbildenden
    • Erfolgreich absolvierte Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns.
    • Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Luftsi-cherheitskontrollkraft geeignet.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftsischulv/__3.html
     
    Kapitel 11.2. der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der EU-Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R1998
     
    § 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__8.html

    Rechtsbehelf

    • Anhörung nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HmbVwVfG)
    • Widerspruch bei Aufhebung oder Einziehung

    Verfahrensablauf

    • Sie melden als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister den Schulungsbedarf für Luftsicherheitskontrollkräfte bei der zuständigen Stelle und übermitteln eine Teilnehmerliste. Dabei bestätigen Sie, dass eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz vorliegt.
    • Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen, einschließlich der Teilnehmerliste und der Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
    • Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und reicht den Schulungsnachweis bei der zuständigen Stelle ein.
    • Der Sicherheitsdienstleister beantragt über den Flugplatzbetreiber die Prüfungsabnahme für die Schulungsteilnehmenden.
    • Spätestens sieben Werktage vor dem Prüfungstermin übermittelt der Sicherheitsdienstleister eine namentliche Aufstellung der Prüflinge und die Schulungsnachweise an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle bildet einen Prüfungsausschuss und führt die schriftliche sowie praktische Prüfung durch.
    • Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem theoretischen Prüfungsteil abgeschlossen sein. Sie umfasst die Auswertung von Röntgenbildern sowie die Kontrolle von Personen, Fahrzeugen und Waren.
    • Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden die Zertifizierungsnachweise. Eine Kopie wird dem Flugplatzbetreiber ausgehändigt.
    • Die zuständige Stelle erstellt einen Gebührenbescheid und sendet diesen an den Flugplatzbetreiber.
    Online-Beantragung:
    • Sie rufen den Online-Dienst auf.
    • Sie wählen die Antragsart „Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften“ aus.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen denen der schriftlichen Beantragung.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 8 bis 10 Wochen.

    Kosten

    • Zertifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen: 300,00 Euro
    • Zertifizierung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- und Warenkontrollen bei Wiederholung eines praktischen Prüfungsteils oder Ablegung nur des praktischen Prüfungsteils: 250,00 Euro

    Die Gebühren richten sich nach der zentralen Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es sind keine speziellen Formulare für die Beantragung erforderlich.
    • Die Antragstellung in Schriftform ist notwendig.
    • Sie können den Antrag formlos stellen.
    • Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
    • Für die Beantragung steht ein Online-Dienst zur Verfügung.
    • Die Zertifizierung ist für drei Jahre gültig.
    • Für Personen, die Röntgen- oder EDS-Geräte bedienen, ist eine Rezertifizierung alle drei Jahre erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Zertifizierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en