Berechtigung zum Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen Erteilung

    Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

    Wenn Sie in Sicherheitsbereichen eines Flughafens arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Dazu gehören beispielsweise ein Flughafenausweis und eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung. Zusätzlich sind verschiedene Schulungen erforderlich.

    Beschreibung

    Wenn Sie in einem Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung, die in der Regel als Flughafenausweis ausgestellt wird. Dieser berechtigt Sie, sich unbegleitet in den für Ihre Arbeit relevanten Bereichen zu bewegen. Der Ausweis darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie dies unverzüglich der Ausgabestelle melden.
    Keine Zugangsberechtigung ist nötig, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der Eingangshalle.
    Die Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der zuständigen Stelle. Sie gilt für Personen, die regelmäßig Sicherheitsbereiche betreten müssen, wie zum Beispiel:
    • Sicherheitskontrollpersonal,
    • Abfertigungsmitarbeitende,
    • Transportpersonal oder
    • Luftfrachtkontrollpersonal.
    Zu den Sicherheitsbereichen zählen:
    • Aufenthaltsbereiche für kontrollierte Fluggäste,
    • Bereiche für kontrolliertes Gepäck sowie
    • Zonen für Flugzeuge zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.
    Die Regelung betrifft unter anderem Pilotinnen und Piloten, Flugschülerinnen und -schüler, Lieferanten, Händler und Reinigungsunternehmen. Wenden Sie sich für die Antragstellung an die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen

    ID: S100002_S1000020040000000177

    Beschreibung

    Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wahlweise zusammen oder separat zu stellen.

    Online erledigen

    • Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen
      Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wahlweise zusammen oder separat zu stellen.

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Wirtschaft und Innovation

    Ansprechpartner

    Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde)

    Aktuelles

    Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde

    Beschreibung

    Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Steinweg 4

    20459 Hamburg

    S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Beidseitige Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses
    • Nachweise über absolvierte Schulungen
    • Bescheid über eine bereits bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung (falls vorhanden)
    • Soweit verfügbar: Kopie des Bescheids einer vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung
    Beachten Sie die jeweiligen Informationsblätter Ihrer zuständigen Stelle oder erkundigen Sie sich direkt bei der Luftsicherheitsbehörde, welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung und müssen die erforderlichen Schulungen erfolgreich absolviert haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__10.html

    Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R1998

    Rechtsbehelf

    Widerspruch, gegebenenfalls je nach Bundesland sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich. In der Regel beantragen Sie beide gleichzeitig, es sei denn, Sie haben bereits eine gültige Überprüfung durchlaufen.

    Schriftliches Verfahren:
    1. Formularbeschaffung: Das Antragsformular für den Flughafenausweis und die Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber, der Ausweisstelle des Flughafens oder online.
    2. Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen Sie es von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.
    3. Einreichung des Antrags: Reichen Sie den Antrag selbst oder über Ihren Arbeitgeber beim Flughafenbetreiber ein.
    4. Prüfung: Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist, und leitet ihn an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiter.
    5. Bescheid: Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls informiert, jedoch ohne detaillierte Begründung.
    6. Ausstellung: Bei positivem Ergebnis und ohne Hinderungsgründe durch den Flughafenbetreiber wird Ihnen der Flughafenausweis ausgestellt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
    7. Abholung: Der Flughafenausweis muss persönlich beim Flughafenbetreiber abgeholt werden.
    Beachten Sie:
    • Der Flughafenausweis ist zeitlich befristet und nur für bestimmte Sicherheitsbereiche gültig.
    • Der Flughafenbetreiber kann die Zugangsberechtigung entziehen, falls später Gründe auftreten, zum Beispiel bei einer negativen Nachprüfung der Zuverlässigkeit.
    • Bei negativem Bescheid können Sie keinen Flughafenausweis erhalten, haben jedoch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
    Digitales Verfahren:
    Für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Online-Antrag seit 2022 möglich:
    1. Erstellen Sie ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
    2. Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle Nachweise hoch.
    3. Senden Sie den Antrag digital an die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
    4. Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antragsformular nach Abschluss aus, unterzeichnen es und senden es postalisch an die Behörde.
    Die Luftsicherheitsbehörde übermittelt die relevanten Daten digital an den Flughafen und holt eine Bestätigung ein, dass Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
    Die weiteren Schritte im digitalen Verfahren entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag mindestens 1 Monat vor Ihrem Arbeitsantritt im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Je nach Flughafen können jedoch auch längere oder kürzere Fristen gelten. Erkundigen Sie sich dazu bei der zuständigen Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Tage bis 6 Wochen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es gibt entsprechende Formulare für den Antrag.
    • Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen.
    • Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich.
    • Ein persönliches Erscheinen ist grundsätzlich nicht erforderlich, außer bei der Abholung des Flughafenausweises.
    • Online-Dienste stehen zur Verfügung.
    • Die Zugangsberechtigung ist auf maximal 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung ist möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Die Zugangsberechtigung kann entzogen werden, insbesondere wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes auftreten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 11.07.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Luftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en