Berechtigung zum Zugang zu nicht allgemein zugänglichen Bereichen Erteilung
Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen
Wenn Sie in Sicherheitsbereichen eines Flughafens arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Dazu gehören beispielsweise ein Flughafenausweis und eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung. Zusätzlich sind verschiedene Schulungen erforderlich.
Beschreibung
Wenn Sie in einem Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung, die in der Regel als Flughafenausweis ausgestellt wird. Dieser berechtigt Sie, sich unbegleitet in den für Ihre Arbeit relevanten Bereichen zu bewegen. Der Ausweis darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie dies unverzüglich der Ausgabestelle melden.
Keine Zugangsberechtigung ist nötig, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der Eingangshalle.
Die Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der zuständigen Stelle. Sie gilt für Personen, die regelmäßig Sicherheitsbereiche betreten müssen, wie zum Beispiel:
Keine Zugangsberechtigung ist nötig, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der Eingangshalle.
Die Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber bei der zuständigen Stelle. Sie gilt für Personen, die regelmäßig Sicherheitsbereiche betreten müssen, wie zum Beispiel:
- Sicherheitskontrollpersonal,
- Abfertigungsmitarbeitende,
- Transportpersonal oder
- Luftfrachtkontrollpersonal.
- Aufenthaltsbereiche für kontrollierte Fluggäste,
- Bereiche für kontrolliertes Gepäck sowie
- Zonen für Flugzeuge zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen.
Online-Dienst
Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragen
Beschreibung
Sie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wahlweise zusammen oder separat zu stellen.
Online erledigen
- Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugang beantragenSie können den Online-Dienst als Unternehmen oder als Privatperson nutzen, um Anträge auf Zugangsberechtigung und Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz wahlweise zusammen oder separat zu stellen.
Zahlungsweise
- giropay
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Ansprechpartner
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde (Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde)
Aktuelles
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Beschreibung
Behörde für Wirtschaft und Innovation - Luftsicherheitsbehörde
Adresse
Hausanschrift
S1/S3 Stadthausbrücke, U3/Busse 3/X35/X80 Rödingsmarkt
Kontaktperson
Funktion Luftsicherheitsbehörde
erforderliche Unterlagen
- Beidseitige Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses
- Nachweise über absolvierte Schulungen
- Bescheid über eine bereits bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung (falls vorhanden)
- Soweit verfügbar: Kopie des Bescheids einer vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung
Voraussetzungen
Sie benötigen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung und müssen die erforderlichen Schulungen erfolgreich absolviert haben.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__10.html
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R1998
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__10.html
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit (DVO (EU) 2015/1998)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32015R1998
Rechtsbehelf
Widerspruch, gegebenenfalls je nach Bundesland sofort Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich. In der Regel beantragen Sie beide gleichzeitig, es sei denn, Sie haben bereits eine gültige Überprüfung durchlaufen.
Schriftliches Verfahren:
Für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Online-Antrag seit 2022 möglich:
Die weiteren Schritte im digitalen Verfahren entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Schriftliches Verfahren:
- Formularbeschaffung: Das Antragsformular für den Flughafenausweis und die Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber, der Ausweisstelle des Flughafens oder online.
- Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und lassen Sie es von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.
- Einreichung des Antrags: Reichen Sie den Antrag selbst oder über Ihren Arbeitgeber beim Flughafenbetreiber ein.
- Prüfung: Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist, und leitet ihn an die zuständige Luftsicherheitsbehörde weiter.
- Bescheid: Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls informiert, jedoch ohne detaillierte Begründung.
- Ausstellung: Bei positivem Ergebnis und ohne Hinderungsgründe durch den Flughafenbetreiber wird Ihnen der Flughafenausweis ausgestellt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Abholung: Der Flughafenausweis muss persönlich beim Flughafenbetreiber abgeholt werden.
- Der Flughafenausweis ist zeitlich befristet und nur für bestimmte Sicherheitsbereiche gültig.
- Der Flughafenbetreiber kann die Zugangsberechtigung entziehen, falls später Gründe auftreten, zum Beispiel bei einer negativen Nachprüfung der Zuverlässigkeit.
- Bei negativem Bescheid können Sie keinen Flughafenausweis erhalten, haben jedoch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist ein Online-Antrag seit 2022 möglich:
- Erstellen Sie ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle Nachweise hoch.
- Senden Sie den Antrag digital an die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
- Für Beschäftigte: Drucken Sie das Antragsformular nach Abschluss aus, unterzeichnen es und senden es postalisch an die Behörde.
Die weiteren Schritte im digitalen Verfahren entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Stellen Sie den Antrag mindestens 1 Monat vor Ihrem Arbeitsantritt im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Je nach Flughafen können jedoch auch längere oder kürzere Fristen gelten. Erkundigen Sie sich dazu bei der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Tage bis 6 Wochen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
- Es gibt entsprechende Formulare für den Antrag.
- Die Antragstellung muss schriftlich erfolgen.
- Eine formlose Antragstellung ist nicht möglich.
- Ein persönliches Erscheinen ist grundsätzlich nicht erforderlich, außer bei der Abholung des Flughafenausweises.
- Online-Dienste stehen zur Verfügung.
- Die Zugangsberechtigung ist auf maximal 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung ist möglich, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Zugangsberechtigung kann entzogen werden, insbesondere wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes auftreten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Luftsicherheit am 11.07.2022
Stichwörter
Luftverkehr