Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Die Tätigkeit als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin ist in Deutschland reglementiert.
Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
Online erledigen
- Berufserlaubnisse, Prüfungen und ApprobationenAnmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- staatliches Prüfungszeugnis oder Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation
- Nachweis über die Zuverlässigkeit: Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (zum Beispiel durch die Vorlage eines nicht älter als 3 Monate alten amtlichen Führungszeugnisses)
- ärztliche Bescheinigung aus der sich ergibt, dass Sie für die Ausübung des Berufes geeignet sind
- Bestätigung dass Sie über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden.
- Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtsgrundlage(n)
www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__66.html
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Stelle und legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 26.09.2024
Stichwörter
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege