Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung
Zur Prüfung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut anmelden
Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
Beschreibung
Bevor Sie als staatlich geprüfte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder staatlich geprüfter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
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- Berufserlaubnisse, Prüfungen und ApprobationenAnmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Geburtsurkunde, bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
- Nachweis über bestandene Abschlussprüfung
- Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
- Ergänzende Bescheinigung
- 2 Falldarstellungen
Voraussetzungen
- Sie haben die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__22.html
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__22.html
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
Verfahrensablauf
Beantragung erfolgt online, Kontakt über das Anmeldeverfahren
Fristen
Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:
- 10.01 für die Frühjahrsprüfung
- 10.06. für die Herbstprüfung
- im Wintersemester bis 10.12.
- im Sommersemester bis 10.05.
Bearbeitungsdauer
2 - 4 Wochen und je nach Einzelfall
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Stichwörter
Kinderpsychotherapeutin