Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs Erteilung
Berufserlaubnis als Zahnärztin / Zahnarzt beantragen
Wenn Sie in Deutschland den Beruf Zahnärztin oder Zahnarzt ausüben möchten, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Berufserlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland den Beruf Zahnärztin oder Zahnarzt ausüben möchten, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Berufserlaubnis.
Online-Dienst
Einheitlicher Ansprechpartner Berufsanerkennung
Beschreibung
Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
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- Einheitlicher Ansprechpartner BerufsanerkennungMenschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen können die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Hamburg beantragen.
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links.
Ausländische Bescheinigungen sind mit beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern vorzulegen. Für Ausbildungen, die außerhalb der Europäischen Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder Schweiz absolviert wurden, müssen amtliche Urkunden durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt sein. Weitere Informationen finden Sie unter den weiterführenden Links.
Ausländische Bescheinigungen sind mit beglaubigten Übersetzungen von staatlich vereidigten Übersetzern vorzulegen. Für Ausbildungen, die außerhalb der Europäischen Union (EU), Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) oder Schweiz absolviert wurden, müssen amtliche Urkunden durch eine Apostille oder Legalisation bestätigt sein. Weitere Informationen finden Sie unter den weiterführenden Links.
Voraussetzungen
Die Berufserlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie:
- über eine vollständig abgeschlossene ärztliche Ausbildung in einem Drittstaat verfügen,
- gesundheitlich und persönlich geeignet sind,
- mindestens deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B2 vorweisen
- über eine Stellenzusage einer Hamburgischen Praxis / eines Hamburgischen Krankenhauses verfügen
- die vollständigen Antragsunterlagen erbracht wurden
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__13.html
https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__13.html
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.
Verfahrensablauf
Die Berufserlaubnis muss schriftlich beantragt werden. Die dafür notwendigen Formulare finden Sie unter den weiterführenden Links. Im weiteren Verfahren werden Sie darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen. Nach Erteilung der Berufserlaubnis wird Ihnen die Berufserlaubnisurkunde zugestellt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall
Kosten
EUR 70 - EUR 390 zusätzliche Auslagen
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe
Stichwörter
Zahnärztin