Anerkennung von Kursen Überprüfung

    Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach der Strahlenschutzverordnung

    Wenn Sie Strahlenschutzkurse durchführen möchten, benötigen Sie eine Anerkennung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen Strahlenschutzkurse durchzuführen, müssen Sie die Durchführung der Kurse im Vorfeld von der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

    Um eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung sicherzustellen wird m Rahmen der Anerkennung geprüft, ob:
     
    • die vermittelten Kursinhalte ausreichend sind.
    • das notwendige Wissen vorhanden ist
    • das Lehrpersonal, das verwendete Lehrmaterial und die Ausstattung der Kursstätte geeignet sind.

    Online-Dienst

    Anerkennung Kurse für Fachkunde im Strahlenschutz

    ID: S100002_S1000020040000000280

    Beschreibung

    Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Gleiches gilt für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich.

    Online erledigen

    • Anerkennung Kurse für Fachkunde im Strahlenschutz
      Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Gleiches gilt für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

    Ansprechpartner

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz (Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz)

    Aktuelles

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Beschreibung

    Behörde für Justiz und Verbraucherschutz - Strahlenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Öffnungszeiten

    Mo-Mi 10-13, Do 10-13, 14-16, Fr 10-13 Uhr, nur telefonische Beratung

    Internet

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
     
    • Benennung des Strahlenschutzkurses mit Bezug auf jeweiligen Fachkunderichtlinien
    • Benennung des Kursleiters
    • Nachweis zur fachlichen und pädagogischen Qualifikation der jeweiligen Referenten
    • Stundenplan, mit der Angabe was welcher Referent wann unterrichtet
    • Nachweise zu den vermittelten Inhalten zum Beispiel durch Skript, Folien der Referenten
    • Musterkursbescheinigung entsprechend der jeweiligen Richtlinien
    • Auswahl der Prüfungsfragen
    • Beschreibung der Prüfungen
    • Ausstattung der Kursstätte
    • geplante Gruppengröße

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides
    Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist für Sie gebührenpflichtig

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis in einem Bescheid mit.
    • Der Bescheid wird Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zugesandt.
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2-4 Wochen.

    Kosten

    Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach Zeitaufwand gemäß § 2 der Gebührenordnung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BJV V Strahlenschutz am 18.08.2022

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Strahlenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en