Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger ErteilungOnline erledigen

    Berufserlaubnis / Berufsurkunde als Hebamme / Entbindungspfleger beantragen

    Wenn Sie Ihr Studium zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie hier Ihre Berufserlaubnis (Urkunde) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf der Hebamme oder des Entbindungspflegers ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Diese können Sie hier beantragen.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hier können noch keine Eintragungen erfolgen, da der Verfahrensablauf noch in der Entwicklung ist. Die ersten Erlaubnisse nach Änderung des Hebammengesetzes werden 2024 erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein Hebammenstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie haben die staatliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen.
    • Oder Sie besitzen einen gleichwertigen Bildungsabschluss im Ausland.
    • Sie sind gesundheitlich und persönlich geeignet.
    • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 5 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/__5.html
    § 43 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG)
    https://www.gesetze-im-internet.de/hebg_2020/__43.html

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

    Verfahrensablauf

    Hier können noch keine Eintragungen erfolgen, da der Verfahrensablauf noch in der Entwicklung ist. Die ersten Erlaubnisse nach Änderung des Hebammengesetzes werden 2024 erfolgen.

    Fristen

    Die Berufsurkunde kann zu jeder Zeit nach Abschluss des Examens beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hier können noch keine Eintragungen erfolgen, da der Verfahrensablauf noch in der Entwicklung ist. Die ersten Erlaubnisse nach Änderung des Hebammengesetzes werden 2024 erfolgen.

    Kosten

    Hier können noch keine Eintragungen erfolgen, da der Verfahrensablauf noch in der Entwicklung ist. Die ersten Erlaubnisse nach Änderung des Hebammengesetzes werden 2024 erfolgen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en