Ärztliche Prüfung Zulassung
Zu den ärztlichen Prüfungen anmelden
Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.
Beschreibung
Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.
Online-Dienst
Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen
Beschreibung
Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Online erledigen
- Berufserlaubnisse, Prüfungen und ApprobationenAnmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Ansprechpartner
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)
Aktuelles
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Beschreibung
Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe
Adresse
Hausanschrift
S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort
erforderliche Unterlagen
Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
- der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
- das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
- die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
- die Nachweise über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe und über die Ableistung des Krankenpflegedienstes
Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
- das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
- die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen einschließlich der Leistungsnachweise und der Nachweis über die Ableistung der Famulatur,
- das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
- die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
- das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
- die Bescheinigung über das Praktische Jahr nach dem Muster der Anlage 4,
- das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Voraussetzungen
Jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt.
- Sie befinden sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung bestimmt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html
https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.
Verfahrensablauf
Alle notwendigen Unterlagen müssen über den Onlineservice eingereicht werden.
Fristen
Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.
Bearbeitungsdauer
je nach Einzelfall
Kosten
Für Anrechnung von Krankenpflegedienst und Famulaturen gemäß Gebührenrahmen.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hamburg
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe am 22.08.2024
Stichwörter
Staatsexamen, Medizin