Ärztliche Prüfung ZulassungOnline erledigen

    Zu den ärztlichen Prüfungen anmelden

    Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten können, müssen Sie die ärztlichen Prüfungen bestehen.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
    • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
    • der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
    • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
    • die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen,
    • die Nachweise über die Teilnahme an einer Ausbildung in erster Hilfe und über die Ableistung des Krankenpflegedienstes

    Bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
    • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
    • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
    • die Bescheinigungen oder eine zusammenfassende Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Unterrichtsveranstaltungen einschließlich der Leistungsnachweise und der Nachweis über die Ableistung der Famulatur,
    • das Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

    Bei der Meldung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung:
    • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Eheurkunde,
    • das Studienbuch oder die an der jeweiligen Universität zum Nachweis der Studienzeiten an seine Stelle tretenden Unterlagen,
    • die Bescheinigung über das Praktische Jahr nach dem Muster der Anlage 4,
    • das Zeugnis über das Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

    Voraussetzungen

    Jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung bestimmt.
    • Sie befinden sich jeweils frühestens im letzten Studienhalbjahr der Studienzeit, die als Voraussetzung bestimmt.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
    https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/__10.html

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Alle notwendigen Unterlagen müssen über den Onlineservice eingereicht werden.

    Fristen

    Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 10. Januar oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Einzelfall

    Kosten

    Für Anrechnung von Krankenpflegedienst und Famulaturen gemäß Gebührenrahmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    Staatsexamen, Medizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en