Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung

    Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Psychotherapeuten beziehungsweise der Psychotherapeutin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation. Sie müssen die Approbation bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Dienst

    Berufserlaubnisse, Prüfungen und Approbationen

    ID: S100002_S1000020040000000158

    Beschreibung

    Anmeldung zu Prüfungen, Approbationserteilungen, Berufsanerkennungen- und Erlaubnissen im Gesundheitsbereich

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    zuständige Stelle

    Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

    Ansprechpartner

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe (Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe)

    Aktuelles

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Beschreibung

    Sozialbehörde - G11 - Gesundheitsrecht und Gesundheitsberufe

    Adresse

    Hausanschrift

    Billstraße 80

    20539 Hamburg

    S2 Rothenburgsort, Busse 120/122/124/130/160/224/530 Rothenburgsort

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • kurzer lückenloser Lebenslauf
    • Geburtsurkunde und bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
    • Führungszeugnis
    • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat alt sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind
    • Bundeszentralregisterauszug (Belegart O), der nicht älter als einen Monat sein darf
    • Prüfungszeugnis
    • amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulurkunde (Masterurkunde), aufgrund derer die Zulassung zur psychotherapeutischen Ausbildung erfolgt ist

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Studium in Deutschland abgeschlossen oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland erworben.
    • Sie haben die Prüfung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie sind gesundheitlich und persönlich geeignet und verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit.
    • Sie besitzen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 2 Psychotherapeutengesetz
    www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/__2.html
    §§ 59 und 60 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst bei der zuständigen Stelle ein
    • Die zuständige Stelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und ob Sie damit die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachweisen können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Stelle gegebenenfalls bei Ihnen nachgefordert.
    • Die zuständige Stelle prüft auf Basis der eingereichten Unterlagen die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    1 - 2 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständigen Stelle alle Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: 136,00 EUR - 270,00 EUR 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hamburg

    Herausgeber

    Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

    Version

    Technisch geändert von: Finanzbehörde Hamburg

    Stichwörter

    PP

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en